Betrug durch Autowerbung, Zeitschriften Abu von HörZu abgeschlossen, was tun?
Hallo Leute,
leider waren meine Eltern naiv und haben geglaubt das man durch bekleben von Werbung auf Autos bei unseriösen "Unternehmen" Geld verdienen kann. So kam ein Herr zu uns nach Hause, hat mit meinen Eltern darüber gesprochen wie viel sie dadurch verdienen würden usw. Hierfür gab es laut dem Herrn einige Bedingungen die der beste Beweis dafür waren dass es sich um einen Betrug handelt: Meine Eltern mussten eine Anzahlung von 30 Euro machen und ein Abo für die Zeitschrift "HÖRZU" abschließen, welches 24 Monate andauert.
Wie schon gedacht, hat sich der Herr nicht mehr gemeldet und bei Anruf kommt leider auch nur Mailbox....
Ich war leider nicht dabei, sonst hätte ich den Herrn direkt auf den Mond geschossen.........
Meine Fragen nun:
Wir haben eine Rechtschutzversicherung, kann die etwas tun?
Gibt es eine Möglichkeit den Herrn Auffindig zu machen ?
Kann man irgendwie jetzt schon aus dem Vertrag mit HÖRZU abtreten, da es sich ja um einen Betrug handelt.?
Für jede Antwort bin ich dankbar!!
6 Antworten
Da das Widerrufsrecht abgelaufen ist, sehe ich kaum Chancen. Sicherlich kann man argumentieren, dass einen falsche Tatsachen vorgegaukelt wurden, nur du musst es beweisen und das dürfte sehr schwer sein. Auf einen Prozess würde ich es da nicht ankommen lassen.
Bleibt nur der Weg zu überprüfen, ob eine rechtmäßige Widerrufsbelehrung erfolgt ist und falls nicht, sich darauf berufen. Ansonsten in den sauren Apfel beißen und zahlen und den Vertrag möglichst bald kündigen.
@ nanny123
Die anderen User hier haben bereits genug dazu geschrieben und ich gebe dir einen Link für dich und deine Eltern.
Dort könnt ihr alles über unseriöse "Heimarbeiten" - Jobs lesen, von denen man die Finger lassen soll. Worunter auch die Gescichte mit der Autowerbung erwähnt wird.
http://www.vzhh.de/recht/30249/schwarze-liste-der-abzocker.aspx
Macht vom Widerrufsrecht gebrauch, also einfach vom Vertrag zurücktreten. Ob ihr die Anzahlung noch mal wiederseht ist fraglich.
Dann zum frühestmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Sollte der Vertrag weder durch Täuschung noch durch Nötigung zustande gekommen sein, ist er Rechtsgültig und muss erfüllt werden.
Die Rechtsschutzversicherung müsste in solchen Fällen helfen.
Zu klären ist, ob es ein sogenanntes "Haustürgeschäft" war. Das ist dann der Fall, wenn der Vertreter nicht ausdrücklich mit Termin eingeladen wurde, sondern wenn er spontan an die Haustür kam. In diesem Falle gäbe es ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Ansonsten mal Anwalt oder Verbraucherberatung fragen.
Der Betrüger hat ja eine Komission von "Hör-zu" bekommen und ist ganz einfach zu finden. Frage "Hör-zu" und verlange dass die das Abonnement stornieren und das Geld zurückverlangen. Ansdernfalls kannst Du sie wegen Beihilfe zum Betrug anzeigen.
Auch Die Rechtsschutzversicherung müsste Dir helfen.
vielen dank für die nachricht, leider hab ich vergessen zu schreiben, dass der Vertrag bereits seit einem hakben Jahr läuft :/ Das heißt das Widerrufsrecht ist bereits erloschen. :/