Legalisierung von Geburtsurkunde bei Einbürgerung?
Ich bin Iraner und ledig. Das Amt für Migration in Karlsruhe hat für meine Einbürgerung, die Legalisierung von meiner iranischen Geburtsurkunde angefordert. Kann man rechtlich gesehen, den Prozess in Deutschland erledigen oder muss das unbedingt durch deutsche Botschaft in Iran gemacht werden?
3 Antworten
Deine iranische Geburtsurkunde kann nur der iranische Staat legalisieren. Wie soll die deutsche Botschaft das denn prüfen können?
Da kannst du das vielleicht BEANTRAGEN.
sonst wenn nach in google nach teheran+diplo+legalisation sucht, findet man die Pdf Datei bezüglich legalisation
Ein iranisches Dokument, das für deutsche Behörden gebraucht wird, muss von der deutschen Botschaft in Teheran legalisiert werden. Bzw. wird ein Legislationsersatzverfahren gemacht.
Du gibst diese Urkunde an die Deutsche Botschaft oder eben an die Behörde, welche dir genannt wurde, diese wird dann Rücksprache mit der Iranischen Botschaft halten um die Echtheit zu überprüfen. Aber der Weg ist eigentlich Deutsche Botschaft - Iranische Botschaft - zurück zur deutschen mit der Info echt oder nicht.
Die Legalisierung beginnt schon bei der Behörde, welche die Urkunde ausstellt. Sie leitet diese an ihre vorgesetzte Dienststelle weiter, welche die Echtheit der Urkunde und der Unterschrift bestätigt. So geht dies in der Hierarchie weiter nach oben bis zum Innenministerium, welches dann die Urkunde an die deutsche Botschaft in Iran weiterleitet und diese dann wiederum die Echtheit der Unterschrift des persischen Innenministeriums bestätigt. Damit ist die Urkunde legalisiert.
in der Webseite vpn Oberlandesgericht Karlsruhe kann man auch dass finden dass die Legalisierung durch Deutsche Botschaft gemacht werden muss.