Legale Drohung?
Hallo ich habe eine Frage (und ja ist ernst gemeint)
Also angenommen mir schuldet ein '' Bekannter" einen dreistelligen Geldbetrag xy, darf ich diesem Bekannten nach 6 Monaten höflichen Fragens jetzt einfach eine SMS schicken mit dem Text " Ich will mein Geld" und in der nächsten Nachricht würde ich seine Adresse schicken.
Er weiß nicht dass ich seine Adresse kenne.
Wäre das jetzt schon eine Drohung? Denn eigentlich drohe ich ja mit garnichts ich schicke ihm nur seine eigene Adresse
4 Antworten
ich hoffe du hast schriftlich dass du ihm das Geld geliehen hast - und bis wann er es dir zurückzahlen soll - sonst sehe ich schlechte Chancen für dich
Das ist keine Bedrohung (Drohungen gibt es im Strafrecht nicht), es ist noch nichtmal eine Nötigung.
Hallo Showty,
ist natürlich eine Drohung, aber keine strafbare. Ich finde sie auch in Ordnung, denn sie besteht ja eigentlich nur darin, dass du der Sache konsequent nachgehen wirst.
Pöbelig solltest du jetzt aber nicht werden. Sondern sachlich sagen, dass du jetzt den normalen Rechtsweg beschreiten wirst.
Kann man als Drohung auffassen. Eine Bedrohung im Sinne des StGB ist es nicht.
Sinnvoller wird es wohl sein das Mahnverfahren einzuleiten, sofern der Schuldner nicht ohnehin pleite ist und es bei ihm nichts zu pfänden gibt.