Legale Drohung?

4 Antworten

ich hoffe du hast schriftlich dass du ihm das Geld geliehen hast - und bis wann er es dir zurückzahlen soll - sonst sehe ich schlechte Chancen für dich

Das ist keine Bedrohung (Drohungen gibt es im Strafrecht nicht), es ist noch nichtmal eine Nötigung.

Hallo Showty,

ist natürlich eine Drohung, aber keine strafbare. Ich finde sie auch in Ordnung, denn sie besteht ja eigentlich nur darin, dass du der Sache konsequent nachgehen wirst.

Pöbelig solltest du jetzt aber nicht werden. Sondern sachlich sagen, dass du jetzt den normalen Rechtsweg beschreiten wirst.

Kann man als Drohung auffassen. Eine Bedrohung im Sinne des StGB ist es nicht.

Sinnvoller wird es wohl sein das Mahnverfahren einzuleiten, sofern der Schuldner nicht ohnehin pleite ist und es bei ihm nichts zu pfänden gibt.