Legal Videos von Pornhub herunterzuladen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es wird für eine zulässige Privatkopie nicht verlangt. dass "das Material aus einer legalen Quelle stammt",

sondern dass es nicht offensichtlich aus einer nicht legalen Quelle stammt, also nicht offensichtlich raubkopiert wurde und/oder illegal ins Netz gestellt worden ist!

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch schreibt dazu nämlich:

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder [ offensichtlich rechtswidrig; Gerd] öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

"offensichtlich rechtswidrig" war wohl alles, was auf Tauschbörsen geschah und auf der kinoblabla-Website des Verbrechers in Neuseeland.

Ansonsten schaut sich ein Gericht den Einzelfall an. Wenn auf einer Videoplattform ein sehr neuer Film aus Hollywood öffentlich zugänglich gemacht wird, wird das Gericht wohl urteilen, dass man mit dem Klammerbeutel gepudert worden sein müsse, um nicht zu erkennen, dass das "offensichtlich rechtswidrig" war.

Ob das Gericht auch davon ausgehen wird, dass ein Laie wie der Angeklagte wissen können hätte müssen, dass die Plattform seines Vertrauens keine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Rechte-Inhaber an dem fraglichen Erotikstreifen von 1973 haben kann, kann ich nicht beurteilen.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und je älter der Film, desto seltener gibt es Kläger. Und je unentdeckter die Tat, desto unwahrscheinlicher gibt es eine Klage.

Gruß aus Berlin, Gerd