Lebenslange Haftstrafe: Ist man da wirklich bis man stirbt im Gefängnis oder nur 15 Jahre?

10 Antworten

Lebenslang heißt auch in Deutschland zunächst mal ''lebenslang'', allerdings gibt es nach (frühestens!) 15 Jahren die Möglichkeit zu überprüfen, ob eine Entlassung möglich ist....

Wird diese jedoch abgelehnt, so verbleibt der Verurteilte auch weiterhin in Haft.

Anders ist es, wenn Sicherheitsverwahrung angeordnet wurde - damit ist die Möglichkeit einer Haftentlassung ausgeschlossen.

fs112  27.06.2011, 23:06

Anders ist es, wenn Sicherheitsverwahrung angeordnet wurde - damit ist die Möglichkeit einer Haftentlassung ausgeschlossen.

das ist völliger Unsinn, das kann so sein, muss aber nicht, weil es auch in SV in regelmäßigen Intervallen Prüfungstermine gibt.

Cerealie  27.06.2011, 23:08
@fs112

das ist kein Unsinn ... wenn anschließend an eine Haftstrafe Sicherheitsverwahrung angeordnet wurde, ist die Entlassung nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen.

fs112  27.06.2011, 23:11
@Cerealie

nein, es ist so wie ich es geschrieben habe, du stellst die Sachlage so dar, dass bei einer SV ein lebenslanger Verbleib in Haft erfolgen würde, was eben nicht so ist.

Dass bei angeordneter SV eine Entlassung nach 15 Jahren möglich sei, habe ich auch nicht behauptet, das ist ja auch logisch.

Cerealie  27.06.2011, 23:34
@fs112

du hast vollkommen Recht - ich hätte es anders formulieren müssen ....

Anders ist es, wenn Sicherheitsverwahrung angeordnet wurde - damit ist die Möglichkeit einer Haftentlassung NACH 15 JAHREN, aber möglicherweise nicht für alle Ewigkeit, ausgeschlossen

Ich hoffe, so ist es akzeptabel.

fs112  27.06.2011, 23:41
@Cerealie

ja, schöner hätte ich es auch nicht schreiben können ;-)

Hallo generalgo,

ich will deine Frage mal beantworten, ohne zu sehr auf Gesetzesgrundlagen einzugehen.

Zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe werden in Deutschland, also nach deutschem Strafrecht (Strafgesetzbuch) Straftäter (Schwerkriminelle) verurteilt. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist auch in Deutschland grundsätzlich eine Freiheitsstrafe auf "un"-bestimmte Zeit, also auf Dauer. Jedoch "k ö n n e n", das ist keineswegs ein Automatismus, zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter nach einer Haftdauer von mindestens 15 Jahren aus der Haft entlassen werden. Gemäß § 57 a Strafgesetzbuch BRD wird der Strafrest dann auf 5 Jahre zur "Bewährung" ausgesetzt. Die Haftentlassung nach 15 Jahren hat der verurteilte inhaftierte Straftäter zu beantragen. Das Gericht, welches über seinen Antrag zu entscheiden hat, m u s s !!! -bevor es über die Haftentlassung entscheidet- ein Gutachten über den verurteilten Straftäter einholen. Dabei handelt es sich in der Regel um ein psychologisches ggfs. auch ein psychologisch/psychiagtrisches Gutachten. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren Haft kommt nur infrage, wenn der Gutachter feststellt und dem Gericht in seinem Gutachten überzeugend darlegt, dass von dem Inhaftierten bei einer Haftentlassung -v o r a u s s i c h t l i c h- und mit größtmöglicher Sicherheit keine weiteren Straftaten zu erwarten sind, so dass im Falle einer Haftentlassung kein hohes Gefährdungspotenzial von dem Haftentlassenen für die Allgemeinheit ausgeht. Nur aufgrund eines solchen Gutachtens mit einer positiven Gesamtprognose, kann ein Gericht die "v o r z e i t i g e" Haftentlassung nach verbüßten 15 Haftjahren beschließen. Wie oben bereits gesagt, wird die Reststrafe dann für 5 Jahre zur "Bewährung" ausgesetzt. "Bewährung" bedeutet, dass das Gericht dem Haftentlassenen bestimmte Auflagen, z.B. spezielle Meldepflichten in bestimmten Zeitabständen bei der Polizei, oder andere Auflagen aufgeben kann. Auch wird der Haftentlassene während der Dauer der "Bewährung" einem "Bewährungshelfer" zugewiesen, der ihn regelmäßig zu betreuen hat.

Ich hoffe, du kannst mit dieser Antwort etwas anfangen.

Gruß hotteb

Lebenslang heisst in aller Rgeel 15 Jahre. Hier wendet die Justiz einen falschen Begriff an. Ein Leben dauert länger als 15 Jahre. Mir ist niemand bekannt, egal wie schlimm seine Tat gewesen ist, der ab der Verurteilung sein ganzes Leben im Gefängnis sitzen muss.

Wer zu einer lebenslangen Haftstrafe veruteilt wird, dem stehen 20 Jahre Haft bevor. Er kann aber einen Antrag auf vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren abgesessener Haft stellen. Dann wird ein Gutachter beauftragt der versucht einzuschätzen, ob von dem Häftling noch eine Gefahtr füt die Allgemeinheit ausgehen kann.

Entscheidet ein Gericht, aufgrund des Gutachtens, dass der Häftling entlassen werden kann, so kommt er unter Auflagen frei.

D. h. ihm wird für die nächsten 5 Jahre ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Der Entlassene bekommt gewisse Auflgen die er einhalten muss. Z. B. regelmässiges melden bei der Polizei. Ob er während dieser Zeit alleine verreisen darf ist mir nicht bekannt.

Wurde eine Sicherheitsverwahrung ausgesprochen, so heisst dies, dass der Häftling auch nach Absitzen der lebenslangen Strafe noch in Haft bleiben muss.

Auch in diesem Falle werden, so ein Antrag auf Entlassung gestellt wird, Gutachter wieder über den Verurteilten entscheiden, ob man den entlassen kann, oder nicht.

Ich finde, dass unsere Gesetze für brutale Verbrechen viel zu milde Strafen vorsehen. In anderen Ländern werden in solchen Fällen 30 Jahre und mehr als Haft ausgesprochen.

In den USA kann das ganz extrem sein. Mehrmals lebenslange Haft kann ein Urteil lauten. Ein so Verurteilter kommt dann nicht mehr aus dem Gefängnis. Schlimmstenfalls dtoht die Todesstrafe in einigen US Bundesländern.

lebenslang heisst mindestverbüssungsdauer 15 jahre..dann kann eine vorzeitige entlassung geprüft werden,sofern nicht die sv angeordnet ist..dann ist eine überprüfung frühestens nach 20 in der regel aber nach 25 j.möglich...weil auch die sv bedeutet nicht automatisch für den rest des lebens..es sei denn du wirst mit 80 verurteilt:-))) es gibt auch urteile in denen steht..lebenslang mindestverbüssungsdauer 18 ,19 oder 20 jahre...ich hoffe dir damit geholfen zu haben..mfg

Kommt drauf an wie sie dich "erzogen" haben und du mitgemacht hast.