Wieso wird jemand zu 2 mal lebenslang verurteilt?

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Lebenslang ist nur ein Synonym für die maximale Anzahl von Haftjahren. Man geht davon aus, dann nach dieser Zeit jedes Verbrechen gesühnt ist, und der Mensch bekommt noch eine Chance. Geht man davon aus, dass der Mensch Seelisch krank ist und deswegen sein Verbrechen begangen hat, kann eine anschließende Sicherheitsverwahrung, also eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt für psychisch Kranke bis zur wirklichen Lebensende, angeordnet werden.

Strafgefangene können Anträge auf Begnadigung stellen. Führende Personen des Landes können dann entscheiden, dass die Strafe aufgehoben wird. Aber nur jeweils eine Strafe. Wenn jemand zu mehrfach lebenslänglich verurteilt wurde, muss jede dieser Strafen einzeln begnadigt werden. Da so eine Begnadigung sehr lange dauert, ist dadurch sichergestellt, dass er trotzdem die volle Zeit sitzt, selbst wenn er begnadigt wird. Dies wird aber nuris sehr schweren Fällen gemacht, wenn das Gericht entscheidet, das für ein solch schlimmes Verbrechen selbst die höchste Strafe u wenig sei.

In Deutschland gibt es auch mehrfach lebenslänglich. In den USA gibt es z. B. 240 Jahre Gefängnis. Das ist aber ganz und gar nicht unsinnig. Beispiel: Jemand begeht drei Morde und bekommt drei mal lebenslänglich. Jetzt stellt sich im nachhinein heraus, dass der Mörder einen der drei Morde nicht begangen hat. Dann muss man ihm die Strafe für einen Mord, also einmal lebenslänglich abziehen. Somit wäre er jetzt wieder frei, hätte man ihn zuvor nur zu "normalem" lebenslänglich verurteilt. Da er zuvor aber drei mal lebenslänglich bekommen hat, hat er jetzt immer noch zwei mal lebenslänglich.

Die Antwort mit den 15 Jahren ist etwas komplexer. Das hängt von "Guter Führung", Resozialisierung und anderen Faktoren ab. Zum Beispiel auch, ob bei der Urteilsbegündung die "Besondere Schwere der Schuld" festgestellt wurde.

In Deutschland gibt es die zeitige Freiheitsstrafe bis max. 15 Jahre und die lebenslange Freiheitsstrafe. Die Würde des Menschen gebietet aber, dass jeder Gefangene die Möglichkeit haben muss irgendwann mal in die Freiheit zu kommen. Ansonsten hat das Leben für ihn keinen Sinn und er braucht sich nicht zu bemühen, ressozialisiert zu werden. Nach 15 Jahren manchnmal auch etwas später hat man die Möglichkeit "auf Bewährung rauszukommen"

Ist eine der Strafen lebenslange Freiheitsstrafe und die andere z.B. 15 Jahre so wird er nur zur lebenslangen verurteilt. Es wird also nicht adiert. Bei zeitigen Freiheitsstrafen wird auch nicht addiert, sondern die höchste Strafe nur erhöht. Maximum ist hier 15 Jahre.

In anderen Ländern z.B. Amerika wird addiert.

§ 52 StGB (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt. (2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.

§ 53 (1) Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt.

§ 54 (1) Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt. In allen übrigen Fällen wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet. Dabei werden die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt. (2) Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Sie darf bei zeitigen Freiheitsstr

So einfach geht es nicht. Lebenslänglich heißt erstmal lebenslänglich. Wenn die Täter früher entlassen werden, erfolgte immer eine Begnadigung bzw. die Reststrafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Es gibt tatsächlich noch heute Strafgefangene in Deutschland, auch wenn es die große Ausnahme ist, die 20 Jahre und länger einsitzen. Bermerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass Verbrecher des 3. Reiches nach mehr oder weniger kurzer Zeit begnadigt wurden.

Lebenslang bedeutet auch in Deutschland zunächst einmal lebenslang.

Der Häftling kommt keineswegs nach 15 Jahren frei.

Es gibt nach 15 Jahren lediglich erstmals die Möglichkeit einer Haftprüfung. Das heisst aber nicht, dass er frei gelassen wird.

Das heißt nur nicht Haftprüfung sondern Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung. Sie erfolgt bei zeitigen Strafen nach in der Regel nach 3/4 der Strafe, ausnahmsweise nach der Hälfte der Strafe. Bei lebenslanger Strafe, wenn nicht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, frühestens nach 15 Jahren.

@konkonat

Falsch. § 117 StPO.

Die Haftprüfung ist die Voraussetzung.

@Saarland60

blödsinn, bei 117 geht es natürlich nur um untersuchungshaft. Strafaussetzung zur Bewährung wird in § 56ff StGB geregelt. Das Verfahren in § 449 StPO. trotzdem süß

@konkonat

soll heißen §§ 449 ff