Wird man nach der Verurteilung sofort in das Gefängnis gebracht?

8 Antworten

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Das kommt darauf an wie hoch die Strafe ausgefallen ist, das entscheidet das Gericht auf Antrag des Staatsanwalts. Sollte er im Gerichtssaal verhaftet werden, werden ihn die Justizwachtmeister direkt in den Bereich bringen in dem die Vorführzellen sind. Später wird er dann von der zuständigen oder nächstgelegenen JVA mit einem Gefangenentransporter abgeholt. Für ihn gelten zunächst die Bedingungen für Untersuchungshäftlinge.

Persönliche Sachen darf er nicht mitnehmen, unziehen gibt es auch nicht. Ebenso kann er von niemandem begleitet werden.

Die Polizei ist für derartige Sachen nicht zuständig.

Kommt drauf an.

Warst Du bereits in Untersuchungshaft, dann bringen Dich die Justizbehörden wieder zurück in die JVA. Je nach Straftat und JVA kann sein, dass Du dann kurz darauf verlegt wirst.

Bist Du noch nicht in Haft, dann wird Dir meist eine Haftanordnung zugestellt in der drin steht, wann und wo Du Deine Strafe antreten sollst.

Wenn Du dazu unentschuldigen nicht erscheinst, wird die Vollstreckung der Haftanordnung beantragt, und das übernimmt in der Regel die Polizei.

Wer vorher schon in Untersuchungshaft war, wird vor haftantritt i.d.r. nicht entlassen

wer NICHT in u-Haft war, bleibt draußen und bekommt dann Post mit Datum und Ort seines haftantritts

Es kann durchaus sein, daß jemand der vor der Verhandlung draußen war, direkt während der verhandlung verhaftet wird. Es kommt darauf an wie sich der Prozeßverlauf entwickelt. Aus einer Körperverletzung kann schonmal plötzlich ein versuchter Totschlag werden.

@Artus01

Ja klar... deshalb sagte ich ja „in der Regel“

... aber das heißt ja auch ‚nicht immer‘ ;)

Es hängt von der Straftat und dem Strafmaß ab, wann der Verurteilte seine Strafe antreten muß. Manchmal wird er sofort von der Polizei aus dem Gerichtssaal ins Gefängnis gebracht, manchmal darf er nach Hause gehen und bekommt dann zu einem späteren Zeitpunkt eine Aufforderung zum Haftantritt. Häufig wurden die Angeklagten bereits aus Untersuchungshaft vorgeführt. Dann gehen sie selbstverständlich sofort ins Gefängnis zurück.

Der Verurteilte benötigt nicht viele persönliche Gegenstände. Die meisten muß er im Gefängnis sowieso abgeben und erhält sie erst bei der Entlassung zurück.

Große Verabschiedungsszenen mit Angehörigen wird es im Gerichtssaal sicherlich nicht geben. Nein, die Verwandten dürfen nicht mit ins Gefängnis. Warum auch? Es gibt keinen Grund dafür.

Ich hab damals einen Zettel mit meinem Haftantrittstermin bekommen, also wurde nicht sofort abgeführt. Umziehen muss man sich ja nicht. Man zieht sich einmal komplett aus, wird überall angefasst und bekommt dann Anstaltskleidung. Manchmal darf man auch eigene Kleidung mitnehmen, aber da gibts natürlich auch Vorschriften.