Leasingfahrzeug (Firmenwagen) ohne Führerschein abholen?

2 Antworten

Nein, nach einem Führerschein wird nicht gefragt. Man sollte allerdings im Besitz eines gültigen Führerscheines sein.

Hallo,

der AG ist sogar verpflichtet, sich von seinem MA den FS zeigen zu lassen und dieses auch zu dokumentieren.

Und bei Fahrern von Firmenfahrzeugen muss er dieses sogar öfters tun,mindestens jedoch einmal im Jahr.

Denn ansonsten kann es sehr teuer werden im Falle eines Verkehrsunfalles.

Denn der AG ist als Halter (wie übirgens auch jeder Privatmann) nach StVG § 21, I Satz 2 mit Strafe bedroht, wenn er jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren läßt.

Außerdem kann die Haftpflichtversicherung in so einem Falle die Deckung verweigern und der AG würde sämtliche Schadenskosten aus eigener Tasche bezahlen müssen.