LBS verlangt persönliche Anwesenheit bei Kündigung

8 Antworten

Eine Bausparkasse hat "Vertreter", die haben bei Abschluß gut kassiert. DER kann ins Krankenhaus zu deinem Vater gehen und die Kündigung dort aufnehmen.

Ruf ihn an und mach einen Termin mit ihm ab.

Außerdem kann dein Vater eine Vollmacht ausstellen und eine Kopie des Persos mitgeben...was ist denn daran so schwierig?

Vollmacht?

Bei Vertragsabschluß hat man doch auch nicht das ganze persönliche Umfeld abgefragt!

Hier ist wohl eher die Faulheit der Mitarbeiter innerhalb der Bausparkasse das Problem. Fehlender Service?

Bei dieser Baussparkasse endet das Vertragsverhältnis offensichtlich mit der Vertragsunterschrift und den regelmäßigen Zahlungen der vereinbarten Monatsraten. Hier schreitet man wohl nur ein, wenn einmal eine Einzahlung nicht termingerecht erfolgt.

Mit der aufdringlichen Flyerwerbung wohl nicht vereinbar!

@anders7777

Und, was trägt das jetzt zur Beantwortung der Frage bei? NICHTS!

Ich sehe nur, das DU völlig frustriert bist. Hilft aber auch nicht weiter.

Vollmacht! Ja, sehr wichtig ab einem gewissen Alter...Generalvollmacht, notariell beglaubigt ist noch viel besser, sonst steht man im Falles eines Falles nämlich ziemlich blöd da!

Man sieht doch, das es wichtig ist!

Ist einigen hier eigentlich klar, dass es "Erben" gibt, die schon mal Verträge kündigen, obwohl der Angehörige noch gar nicht verstorben ist....

Ja, es geht hier aber nicht um die "Erben"!

Der Vertragsinhaber lebt noch und hat form- und fristgerecht gekündigt!!!!

Das geht zumindest aus der Fragestellung so hervor.

Die Kündigung hätte vorsorglich per Einschreiben/Rückschein, etc. erfolgen müssen!

Fordert über den Ansprechpartner in der Zentrale (?) einen berechtigten Mitarbeiter an, damit die Sache endlich erledigt wird.

Steht irgendwo in den AGBs, dass eine Kündigung nur bei persönlicher Anwesenheit möglich ist?

Ansonsten kannst du ja mal einen offenen Brief (mit Kopie an die Presse) schreiben, in dem du anbietest, das Krankenbett deines Vaters in die Geschäftsstelle zu bringen, aber du würdest erwarten, dass sie die Mehrkosten des Transportes plus eventuelle Folgekosten (Desinfektion ihrer Geschäftsräume, Impfungen anderer Kunden, ...) übernehmen.

Das ist echt unverschaemt, die wollen ihn nur belabern und am Ende ginge dein Vater mit dem alten Vertrag und gleich einem neuen dort raus.

Du hast den Nachweis, dass du gekuendigt hast, das muss denen reichen, kopiere ihnen den Ausweis deines Vaters und schicke sie hin, dann koennen sie vergleichen. Und schreibe (bzw. dein Vater), dass er hiermit gekuendigt hat und die Sache als erledigt betrachtet. Notfalls werde man einen Anwalt hinzuziehen auf deren Kosten (freundliches Drohen hilft da oft). Ich habe schon vieles gekuendigt, auch bei der LBS schon und so was ist mir noch nie passiert.

Eine Kuendigung erfolgt in Schriftform und fertig. Persoenliches Erscheinen ist nicht notwendig und kein Gericht wird das anders sehen. Die Unterschrift koennen sie auch mit der im Vertrag vergleichen, der wurde ja auch von deinem Vater unterschrieben, oder?

Ansonsten koenntest du dich erst mal an die Hauptfilliale der LBS (Landeszentrale) wenden, und dich beschweren, was das soll, vielleicht hat da einer seine Quoten nicht erfuellt und handelt auf eigene Faust.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Eine Schriftform kann ausbedungen sein, ein persönliches Erscheinen ist in meinen Augen bei einem Bausparvertrag doch ein wenig übertrieben.

Das Kündigungsschreiben sollte nochmals mit der Bitte um Bestätigung per Einschreiben Rückschein an die Zentrale der LBS gerichtet werden.

Ein Nachweis der der Legitimation kann durch eine durch das Bürgerams beglaubigte Kopie des Ausweises hergestellt werden, auch wenn sich die LBS hier doch deutlich in Verzögerungstaktik verstrickt. Als kleiner Tipp am Rande: mit einem solchen Sachverhalt würde ich durchaus mal eine E-Mail in Richtung Stern, Spiegel oder Handelsblatt etc. richten. Die haben extrem Spaß an einem solchen Verhalten von Finanzdienstleistern . Dann sind oft ganz schnelle "Wunder" möglich.

Juristisch betrachtet ist jedoch das Begehren der LBS auf gut Deutsch Quatsch.