Ausstieg aus geschlossenem Fonds (BVT-PB Top Select Fund III)

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So, wie du das schreibst, ist hier ein Anwalt von Nöten, der sich damit auskennt. Dem Finanzheini ist sicher nicht so leicht beizukommen, aber es gibt da in der Rechtsprechung eindeutige Urteile. Wi9e du das deinem Vater klar machst, kann ich nicht sagen, aber sicher ist es hilfreich, wenn du mit ihm die Situation durchrechnest. Was ist da, was können die Eltern liefern, was kannst du bezahlen, was kostet ein Alterswohnsitz ...

Candlejack  21.09.2011, 09:09

Ich halte weder etwas davon, Berater immer in Schutz zu nehmen, noch einen Berater aufgrund der einseitigen Aussagen der Kinder des Anlegers gleich zum "Finanzheini" zu machen. Aber Bankerbashing ist ja schon seit Jahrzehnten beliebt. Was soll denn ein Anwalt machen, wenn der Vertrag geschlossen wurde, es ein Beratungsprotokoll gibt (das wurde natürlich dem Kunden heimlich aufgezwungen...) und der Kunde ein geschäftsfähiger und geschäftsmündiger Bürger ist ? Ich erlebe immer wieder Kinder, die zwar nicht wissen, was ihre Eltern da gemacht haben, aber sobald es jenseits des Sparbuchs ist, erstmal dagegen sind ;-)

Eigentlich kannst garnichts tun. Denn Dein Vater hat das Recht über sein Geld selber zu entscheiden.

Also Dein Vater ist auch heute noch der Meinung, dass die Geldanlage für ihn passt. Nur Dir passt es nicht was Dein Vater gemacht hat.

Tja, Anwalt, Beratung, Recht hin oder her. Dein Vater hat so entschieden. Wie schon Candlejack ausgeführt hat.

  1. Ist der Fond ein durch und durch vernünftig aufgestellter Fond ohne überhöhte Kosten und sehr breit in der Streuung. Und dementsprechend auch in einer geringeren Risikoklasse als andere geschlossene Fonds.
  2. Wenn Dein Vater noch weiterhin sparen möchte um dann mit Ende 60 oder Anfang 70 gute Einnahmen aus dem Entnahmeplan zu bekommen ist das jedenfalls eine gültige Option sein Altersruhegeld aufzustocken.
  3. Ich lese jeden Tag hier in GuteFrage jede Menge Ängste über den Euro, Empfehlungen für Gold und/oder Sachwerte. Und das hat Dein Vater getan. Er hat sich für Sachwerte als Sparplan entschieden.
  4. Ich hoffe aufgrund von Informationen und Überlegung. Jedenfalls solltest Du das Deinem Vater zugestehen.

Vielleicht solltest Du ein Gespräch mit dem Bankberater führen und Dir von ihm erläutern lassen welche Argumente aus seiner Sicht für diese Anlage gesprochen haben.

Haben die Kommentare zum bösen Berater bei wallstreet-online nicht gereicht ;-) ?

Ich denke, bevor hier wieder die Hetzjagd auf das Berater-Schwein losgeht, sollte man alle Fakten kennen. Denn ganz so kann es nicht gewesen sein. Dieser Fonds wird bei der Postbank über die Postbank-Vermögensberatung verkauft, die einzige Beraterebene, die geschlossene Fonds verkaufen darf. Dafür gibt es eindeutige Regeln. Der Berater kann machen, was er will: Kein Kaufauftrag geht in der Zentrale durch ohne ein vollständig ausgefülltes Beratungsprotokoll mit Gründen, Empfehlungen und Kostennennung bei der verkauften Anlage. Dies unterschreibt der Kunde und einem Erwachsenen von 60 Jahren muss einfach zugetraut werden, dass er sieht und weiß, was er da unterschreibt. Abgesehen davon habe ich in 15 Jahren schon dermaßen oft "punktuelle Amnesie" von Kunden erlebt, die nach einer Abschlußreue plötzlich NIE über Risiken und Kosten aufgeklärt wurden. Es ist ja auch leichter, den bösen provisionsg.eilen Berater zu beschuldigen (das glaubt einem ja eh jeder), als einen Fehler zuzugeben. Man trifft halt ab und an auch mal Entscheidungen, die einem hinterher nicht mehr gefallen oder die einem die Kinder wieder ausreden.

Der Fonds läuft 11,5 Jahre und hat ein Agio von 5%, also für Fonds völlig normal. Im Laufe des Investments beläuft sich das auf Gesamtkosten von 15%, auch nicht ungewöhnlich. Der Fonds investiert in Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Fracht. Alles für sich gute und ertragreiche Anlagen und derzeit kann ich auch im Portfolio keine Bomben erkennen, die jetzt Panik rechtfertigen. Das ganze einem 60jährigen zu verkaufen ist auch nicht anrüchig, da noch genügend Zeit für solch eine Anlage zur Verfügung steht. Die Widerrufsfrist ist um, kündigen kann der Vater laut Verkaufsprospekt aus folgenden Gründen bis 2023 vorzeitig:

  • anhaltende Arbeitslosigkeit > 6 Monate
  • anhaltende Erwerbsunfähigkeit > 6 Monate
  • Scheidung
  • Tod des Anlegers / Ehegatten / Lebenspartners

Finanztest hat von geschlossenen Fonds keine Ahnung, die Quelle ist zwar unabhängig, aber völlig inkompetent. Das Vorurteil, dass der Berater immer nur an seine Provision denkt, besteht ja nach wie vor ;-)

Haben Sie jetzt generelle Panik zu dieser Anlage als geschlossener Fonds oder begründet sich Ihre Ablehnung auch in Fakten, also schlechten beinhalteten Fonds ? Natürlich gibt es so einige schlechte geschlossene Fonds und in der Vergangenheit wurde auch viel Unfug damit gemacht. Dadurch aber jeden geschlossenen Fonds schlecht zu reden, bringt auch nichts.