Laut meinem Mietvertrag (1997) muß ich beim Auszug die Wohnung von einer Fachfirma renoviert übergeben. Ist der Passus mit der "Fachfima" noch gültiges Recht?
4 Antworten
Wenn das so geschrieben, ist die ganze Klausel unwirksam und die Wohnung lediglich besenrein zurückzugeben.
Fachfirma nicht,aber er kann eine fachgerechte Renovierung verlangen,aber auch das dürfte in der Form nicht zulässig sein
Mietwohnung renovieren bei AuszugKlauseln, die den Mieter zur Renovierung beim Auszug verpflichten, sind ebenfalls nur dann wirksam, wenn sie die tatsächliche Abnutzung berücksichtigen. Eine Formulierung wie „Die Wohnung ist am Ende der Mietzeit fachgerecht renoviert zurückzugeben“ ist unwirksam – der Mieter müsste dann gar nicht renovieren. Sind Schönheitsreparaturen während der Mietzeit vorgesehen, so müssen diese bei der Endrenovierung berücksichtigt werden.
Fristenpläne für Schönheitsreparaturen wurden in der Vergangenheit gerne mit sogenannten Abgeltungsklauseln verbunden. Beispiel: Der Mietvertrag sah eine Wohnzimmerrenovierung nach fünf Jahren vor. Zog der Mieter drei Jahre nach der letzten Renovierung aus, sollte er einen Anteil an den zukünftigen Renovierungskosten übernehmen. Derartige Quotenklauseln hat der BGH im März 2015 ebenfalls für unwirksam erklärt.
https://ratgeber.immowelt.de/a/wann-ein-mieter-renovieren-muss.html
Steht im Mietvertrag die Klausel, dass eine Fachfirma die Schönheitsreparaturen ausführen soll, so ist dies unwirksam. Die Folge, es sind keine Schönheitsreparaturen zu machen. Eine Ausnahme davon (Renovierung könnte doch erforderlich sein) steht im folgenden Artikel: https://www.promietrecht.de/Renovierung/Regelung-im-Mietvertrag/AGB/unwirksame-Klauseln/Schoenheitsreparaturen-Fachhandwerker-Fachfirma-soll-renovieren-E2737.htm
Nein, das kann nicht gefordert werden. Eine fachgerechte Ausführung muss genügen.
Ob dadurch die gesamte Renovierungsklausel unwirksam ist, kann man so allgemein nicht sagen. Diese müßte man sich im Ganzen anschauen.