Warum muss ein Mieter bei Auszug nicht streichen?
Warum ist ein Mieter davon befreit, die Wohnung bei Auszug zu renovieren oder zu streichen, wenn im Mietvertrag ergänzt wurde, dass die "Wohnung bei Auszug fachgerecht weiß gestrichen zu übergeben ist"? Mit welcher Begründung muss ein Mieter dann garnicht mehr streichen?
Warum ist dieser Zusatz rechtswidrig, wenn er händisch im Mietervertrag ergänzt wurde? Was ist der Unterschied dazu, dass es zusätzlich ausformuliert und unterschrieben an den Mietvertrag angehängt wird?
4 Antworten
Ich habe danach auch schon mal gegoogelt und deshalb nach vierjähriger Mietdauer nur die Küchenwand oberhalb der Spüle und des Herd gestrichen. Auch kann der Vermieter nicht verlangen, dass es von einem Fachmann (Maler) gestrichen werden muß.
Nein, alles gut. Ich hatte aber schon ein Mahnschreiben vorbereitet mit dem Hinweis auf die Gerichtsurteile, bzw Paragraphen, die eindeutig hervorhoben, dass ich im Recht war, es war aber nicht nötig. Die meisten Vermieter lesen ja auch sicherlich Mietrecht Literatur und wissen daher, dass sich juristisch nicht dagegen ankommen lässt.
Welche Urteile und Paragraphen sind da sinnvoll, diese zu kennen?
Ist lange her, ich müsste genauso wie du danach googeln, daher viel Erfolg und gutes Gelingen!
In einem Formularmietvertrag sind handschriftliche Änderungen nicht zulässig. Im letzten § können Änderungen und Zusätze vereinbart werden.
Zudem darf der Vermieter nicht komplett weißen Anstrich vor Auszug/Mietende verlangen, tut er es dennoch, wird die Forderung hinfällig.
Aber warum genau ist das so? Ich meine beide Seiten unterschreiben den Vertrag ja mit diesem Zusatz
§ 138 BGB, Sittenwidrigkeit. Die Wohnung ist ein basaler Bereich des Lebens, weswegen bestimmte Forderungen des Vermieters auch nach geleisteter Unterschrift unwirksam sind. Sonst könnte der Vermieter ja auch im Vertrag verankern, dass eine Mieterin zweimal im Monat mit ihm schlafen muss. Was bliebe ihr übrig??? Sie kann das aber in D ruhig unterschreiben.
Warum muss ein Mieter bei Auszug nicht streichen?
Das stimmt ja so pauschal nicht, es kommt hierbei auf 2 Dinge an.
- Wie wurde die Wohnung übernommen (renoviert / unrenoviert bzw. gestrichen / ungestrichen)?
- Was steht im Mietvertrag?
Mit welcher Begründung muss ein Mieter dann garnicht mehr streichen?
Die Wohnung wird so übergeben, wie man sie bezogen hat. War diese ungestrichen, dann wird sie auch ungestrichen übergeben (besenrein). War die Wohnung frisch renoviert dann ist sie auch frisch renoviert zurückzugeben.
Der Sinn dahinter ist, dass der Vermieter nicht auf Kosten des Mieters eine Besserstellung seines Eigentums erlangen kann, denn das wäre eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB.
Aber ich verstehe es so, dass selbst bei renovierter Übernahme der Wohnung eine Renovierung bei Auszug durch solch einen Zusatz um Mietvertrag nicht mehr notwendig wäre
weiß gestrichen
Hierzu gibt es ein Urteil des BGH. Dieses beinhaltet, dass bei einer derartigen Einschränkung die gesamte Klausel zu Schönheitsreparaturen unwirksam ist und deshalb die Wohnung lediglich besenrein zurückzugeben sei.
Gab es danach noch Probleme mit dem Vermieter? Würde die Kaution garnicht /nur teilweise zurückerstattet?