Landwirtschaft Aushilfe

5 Antworten

Hoi.

Du bist automatisch über die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versichert:

"Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf alle in der Landwirtschaft tätigen Personen.

Insbesondere folgende Personen sind während einer Tätigkeit für das landwirtschaftliche Unternehmen versichert:

Landwirtschaftliche Unternehmer, Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie ein Unternehmer tätig sind, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, ständig mitarbeitende Familienangehörige;vorübergehend unentgeltlich tätige Familienangehörige sind nur versichert, wenn sie noch keine Altersrente beantragt haben oder beziehen"

Er muß dich nicht gesondert anmelden, sondern nur im Entgeltnachweis (macht er Ende des Jahres) mitanführen.

http://www.svlfg.de/50-vmb/vmb01/vmb0103/index.html

Ciao Loki

Hallo lieber spanitzm,

er sollte dich auf alle Fälle als 450-Euro-Minijob anmelden bei der Bundesknappschaft wegen deinem gesetzlichen Unfalversicherungsschutz! Siehe hierzu Infos in:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherung_f%C3%BCr_Landwirtschaft,_Forsten_und_Gartenbau

Beachte: Neben der Melde- und Beitragspflicht zur Minijob-Zentrale besteht auch eine Melde- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt für die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten auf und wird nicht automatisch über die Minijob-Zentrale abgedeckt. Eine private Unfallversicherung ersetzt nicht die Unfallversicherung kraft Gesetzes.

Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nicht mehr als 2 Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als 3 Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich

bzw. -> Arbeitsrecht -> Jugendarbeitsschutz

Dann mal viel Spaß bei der "Arbeit" (Traktorfahren!) wünscht dir siola!

Du musst dafuer nicht angemeldet sein bei Finanzamt, Sozialversicherungen usw, denn du bist ja nicht angestellt, du machst das innerhalb der Familie. Wie weit die Berufsgenossenschaft da Bescheid haben muss, entzieht sich aber meiner Kenntnis. Das duerfte den Cousin aber nichts kosten. Er kann ja mal nachfragen.

Was passiert, wenn Du einen Unfall hast? Deine Krankenkasse wird wissen wollen, wie der passiert ist, und nach Deiner Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft fragen.

Also musst Du angemeldet werden, allein zur Absicherung bei einem Unfall.

man muss berücksichtigen was passieren kann, wenn du irgendwo gegen fährst etc. Aber ich denke das es nicht nötig ist dich anzumelden.