Auflösung stillgelegte Landwirtschaft, wie wird ein nachträglicher Grundstücksverkauf gewertet?
Wir haben vor knapp 20 Jahren einen landwirtschaftlichen Kleinbetrieb am Stadtrand geerbt, der im wesentlichen aus Streuobstwiesen besteht. Der Betrieb ruht seit dieser Zeit. Steuerlich ist er als Liebhaberei bewertet, das Wohngebäude ist im Privatvermögen. Ein Schäfer kümmert sich um Beweidung. Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke als Land- und Forstwirtschaft vermerkt. Für das Anwesen gibt es keinen Bebauungsplan. Es ist auch kein Bauerwartungsland. Durch ein mögliches städtisches Großprojekt (Freibad) rechnen wir mit einer Kaufanfrage. Für dieses Projekt könnten wir auch enteignet werden.Frage 1: Muss ein Verkauf einer Teilfläche voll versteuert werden?Frage 2: Wenn wir den Betrieb jetzt auflösen. Wie werden die Flächen bewertet?Frage 3: Wenn wir den Betrieb jetzt in 2017 auflösen und kommenden Jahr 2018 eine Fläche zu einem guten Preis verkaufen. Wie wird die Auflösung rückwirkend bewertet?
2 Antworten
Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke als Land- und Forstwirtschaft vermerkt.
Das schließt somit erstmal aus, dass man hier was bauen kann, außer man hat irre gute Beziehungen zum Bauamt in der Gemeinde/im KVR oder man wartet schlicht und ergreifend.
Durch ein mögliches städtisches Großprojekt (Freibad) rechnen wir mit einer Kaufanfrage.
Wenn ihr es geschickt anstellt und nicht zu arg mit euren Preisvorstellungen übertreibt, könnte man hier tatsächlich ordentlich Kapital ziehen. Wir haben ein ähnliches Projekt laufen (aus InSo gekauft), welches eigentlich erst in 20 Jahren Bauerwartungsland werden sollte, nun soll aber dort ein städt. Alten- bzw. Pflegeheim gebaut werden und zwar bis Ende 2018.
Zu deinen Fragen:
1. Frage selbstverständlich wird das voll versteuert, was gibt dir hier Grund zum Zweifeln?
2. Frage wenn ihr jetzt Teilstücke oder komplett verkauft, bekommt ihr wahrscheinlich den Satz für land- u. forstwirtschaftl. Flächen, der bei euch regional üblich ist. Erwarte keine Höchstpreise, landw. Flächen sind für den kleinen Landwirt mit 20 Kühen schier unerreichbar.
3. Frage kann ich so nicht beantworten, dafür müsste man wissen, was ihr mit der Auflösung des Betriebes alles veräussert habt und den Wert dazu, welche Schulden ihr ggf bei Gläubigern noch habt, was ihr alles für Einnahmen habt. Aus dem gut verkauften Grundstück ergibt sich wiederum Gewinn, der dann eben 2018 zu Buche schlagen würde.
Aus persönlicher Erfahrung würde ich mich gut stellen mit den Behörden, ein Lächeln kann einem Tür und Tor zu den Zielen öffnen. Nicken, lächen, weißt schon was denken ;-)
Was sagt dein/euer Steuerberater denn dazu?
Das sind Fragen, die du einem Fachmann stellen solltest. Laien sind gar nicht zur Rechts- oder Steuerberatung befugt und viele Leute, die sich mit so komplexen Zusammenhängen auskennen, wirst du hier kaum finden.
Was auch immer du für Antworten bekommst, du wirst sie ohnehin von einem Fachmach überprüfen lassen müssen. Also kannst du auch gleich zum Steuerfachmann gehen.