Wann Anspruch auf neuen Bodenbelag?
Guten Tag! Ich wohne nun schon seit 6 Jahren in einer Sozialwohnung (dürfte allerdings keinen Unterschied zu anderen Wohnungen machen). Nun bin ich in der Situation, dass das Schlafzimmer mit einem Teppichboden belegt ist, dieser aber in letzter Zeit angefangen hat zu stinken (nicht zum ersten Mal) und auch schon etwas abgenutzt ist. Wie lange er schon in dieser Wohnung ist, weiß ich nicht. Ich wollte daher mal fragen wann ein Teppichboden gesetzlich verbraucht ist, wer die Kosten trägt und ob ich als nächsten Bodenbelag auch Laminat verlegen lassen kann (wenn ich nicht die Kosten trage).
MFG
4 Antworten
Dem Vermieter ggü. hat man i.d.R. keinen Anspruch auf einen neuen Bodenbelag, außer er ist Teil des Mietvertrages (wie bspw. eine Spüle, wenn lt. Mietvertag ein Küchenraum Bestandteil des Vertrages ist). Sowas ist mir aber noch nie begegnet. Wenn ein Vermieter also einen Bodenbelag reinlegt, ist das eine reine Freundlichkeit und es ergibt sich hieraus KEINERLEI Rechtsanspruch gegen ihn. Gleiches gilt z.B. auch für Tapeten.
Normaler ist es, das ein Mieter einen Belag reinlegt und sich mit dem Nachmieter über einen Abstand einigt. Dann ist der Bodenbelag aber auch Sache des neuen Mieters und der Vermieter hat damit nichts zu schaffen.
Evtl. hast du, wenn du Sozialleistungen beziehst, die Möglichkeit, über das Amt entsprechende Leistungen zu bekommen, so wie es das auch bei Möbeln oder elektrischen Geräten wie Kühlschränken usw. gibt. Also am besten da mal nachfragen.
Im Übrigen gibt es Möglichkeiten, Teppichböden zu reinigen. Dazu gibt es Reiniger, die manuell eingearbeitet und dann abgesaugt werden. Zum anderen gibt es Geräte, die man sich im Baumarkt leihen und dann den Teppich einshampoonieren kann.
wenn der Teppichboden stinkt, dann sit da irgendwas nicht in ordnung ... hast Du einen Hund, eine Katze? oder evtl. irgendwo ein Leck in der Heizung?
zuerst solltest Du es mal mit reinigen versuchen ....
bist du auch sicher, dass der Vermeiter für den gesamten Fußboden aufkommt und nicht nur für Küche und Bad?
noramlerweise bringt der Mieter seinen Boden selbst ein .. wenn der Vermieter den Boden / Teppich mitvermietet steht das auch so im mietvertrag und nur dann muss er auch irgendwas ersetzen ...
ansosnten hattest Du Glück, dass der Boden vom Vormieter noch da war ... udn für Ersatz musst du selber sorgen ....
Das ist Vermietersache, ich glaube so nach 10 jahren gibt es neue Bodenbeläge. Wenn deiner stinkt wird es wahrscheinlich Zeit den auszutauschen. Laminat anstelle Teppichboden dürfte kein problem sein - bei den Kosten kommt es fast aufs selbe raus.
Teppiche nicht, nur Teppichböden und Laminat und Fliesen - sogar als wir die neue Küche letztes Jahr bekommen haben wollte ich Fliesen anstatt Linoleum - hat er gemacht. Er hat uns den qm Preis genannt und dafür konnten wir dann selber aussuchen. In der ganzen Wohnung hat er uns die Bodenbeläge bezahlt, alles Parkett und Laminat.
Für Bodenbeläge bist DU zuständig!
Nein, eben nicht. das weiss ich ganz genau.. Er gibt den qm Preis vor da kann man sich was aussuchen, was höher ist kann/ muss man dann selber drauf bezahlen.
Was ist, wenn der Teppich beim Einzug drin war, verklebt ist und sich nicht ohne Beschädigung der darunterliegenden Materialien entfernen lässt?
Zahlt Dein Vermieter neue Teppiche?