Laminatboden ist unterschiedlich ausgeblichen - muss ich ihn beim Auszug ersetzen?

5 Antworten

gilt diese "Ausbleichung" als normale Abnutzung im Mietverhältnis

Ja. Es gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache, Brücken oder Läufer ungefragt auszulegen. Damit einhergehende Verfärbungen des Bodenbelags gehören insofern zu gewöhnlicher Abnutzung, die mit Mietzahlung abgegolten sind :-)

G imager761

Dafür bilden wir Vermieter eine Rücklage für den Austausch => Du musst - Schadensfreiheit des Laminats vorausgesetzt - natürlich nichts ersetzen oder deswegen einen Kautionseinbehalt fürchten. Es ist eine normale Abnutzung, mit der der Vermieter zu rechnen hat.

Ich habe einen Wohnung mit Laminat von 2001 und der ist noch frei von Ausbleichungen. Das Laminat Deiner alten Wohnung ist vermutlich eher von günstiger Qualität.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Laminat hat keine Schäden soweit ich das sehen kann. Sicherlich keine Dellen oder Wellungen durch Feuchtigkeit oder ähnliches. Es hat eine kleine Markierung wo jahrelang mein Regal stand, doch mir wurde im Vertrag und auch bei der Übergabe nie gesagt, das ich kein Regal aufstellen dürfe - das Regal war ein einfaches Bücherregal mit vier Etagen.

Besten Dank für deine Bemühungen!

Wenn er nur ausgeblichen ist, aber unbeschädigt, dann musst du nicht ersetzen. Das ist normale Abnutzung, und dafür hast du Miete bezahlt. Lass dir nichts anderes vom Vermieter einreden

Danke, das hab ich auch gedacht. Ich war einfach überrascht als ich das gesehen habe. Ich gebe meiner Wohnung eigentlich gute Sorge und da es mein erster Wohnungswechsel ist, war ich etwas unsicher.

Besten Dank für deine Information!

Zustandsverschlechterung und /oder Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch sind mit der Miete abgegolten. Schadenersatzforderungen sind deshalb zurückzuweisen.

Natürlich musst du das Laminat nicht ersetzen . Das Ganze ist normale Abnutzung und vom Vermieter zu dulden.