Lärmbelästigung (Trampolin) - Wer ist im Recht?

11 Antworten

Der Sohn meines Nachbarn hat ebenfalls ein Trampolin nahe an der Grundstücksgrenze. Bei normaler Benutzung erkenne ich aber keinen besonderen Lautpegel. Oder seid ich ständig am schreien. Das könnte man dann schon etwas einschränken.

Ein schlechtes Verhältnis zum Nachbarn ist immer von Übel. Da solltet ihr euch die Frage stellen, woher kommt die Feindschaft und wie könnte man sie abbauen. Es gäbe da eine Menge Möglichkeiten, das fängt beim freundlichen Gruß an und auch ein Hilfe bei irgendwelchen Tätigkeiten könnte Wunder bewirken. Auf das Recht pochen ist jedenfalls nicht zielführend.

Vergiss das mit den Ruhezeiten! Lärmbelästigung beginnt ab dem Moment, wo andere gestört werden und zwar unabhängig von der Uhrzeit. Ab diesem Zeitpunkt kann dagegen vorgegangen werden.

schön wärs. stimmt nur nicht. wo fängt das dann an, wo hört das auf? also echt.

In jeder Gemeindeordnung sind entsprechende Festlegungen getroffen, auch was Ruhestörung oder ähnliches angeht. Wenn ihr das Trampolin benutzt könnt ihr sicher auch über die Hecke schauen, vielleicht fühlt sich der Nachbar beobachtet, das solltet ihr klären. Ansonsten könnt ihr euer Grundstück nach euren Vorstellungen nutzen.

Unser Nachbar ist um die 50 und ja, wir könnten ihm über die Hecke schauen. Allerdings gilt selbiges für ihn, da sein Fenster im zweiten Stock direkt auf unseren Garten gerichtet ist.

normaler weise knn er nichts machen wenn ihr euch wie oben geschrieben an feiertage und ruhetage ebenso wie die nachtruhe von 10-8 uhr haltet auserdem ist trampolin springen ja icht sonderlich laut LG

Seid ihr so laut beim springen, oder warum ist es ein Problem für ihn? Drohen kann er euch, aber ich glaube nicht, dass er etwas gegen euch in der Hand hat. Habt weiter Spaß mit eurem Trampolin und lasst ihn reden. So lange ihr Rücksicht auf Ruhezeiten und sonn- und Feiertage nehmt, sollte es kein Problem darstellen.