Lärmbelästigung durch Gäste die einen Club verlassen und an der Straße stehen...

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Ich kenne das, bei mir ist es eine Kneipe schräg gegenüber, im Sommer ist das manchmal das gleiche Problem. Den Betreiber der Kneipe (bei euch des Clubs) kann man versuchen dazu zu bringen, dass er Einfluss auf seine Kundschaft nimmt. Aber realistisch ist das nicht!! Lärm aus einer "Gaststätte" ist ein Mangel an der Mietsache - insofern ist eure Vermieterin also nicht "außen vor".

Meiner Meinung nach gibt es 3 Möglichkeiten für euch:

  1. Schaut, ob ihr die Schlafzimmer auf die andere Seite des Hauses verlegen könnt.

  2. Lüftet nur nach hinten zur anderen Hausseite hin. Am Wochenende müssen dann die Fenster nach vorn zu bleiben. Sind die Fenster dicht genug, dann werdet ihr nicht mehr durch den Lärm geweckt. Sind die Fenster nicht dicht genug, sprecht mit der Vermieterin, dass sie euch andere Fenster einsetzt. ist sie dazu nicht bereit: Erklärt ihr den Mangel schriftlich und setzt und eine Frist (eine sinnvolle) für die Beseitigung des Mangels. Weist sie dabei darauf hin, dass ihr bei Nichtabstellen des Mangels die Miete mindern werdet. Es gibt mehrere Urteile von Amtsgerichten, die in solchen Fällen eine Mietminderung für rechtens erklärt haben. Hier ist mal eine Liste: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_laerm.htm - Wichtig ist noch, dass das Urteil eines Amtsgerichtes nicht rechtssetzend ist, aber als Anhaltspunkt ist das allemal gut. Ihr könnt sicher auch die vielen Male, wo ihr die Polizei gerufen habt, belegen. Macht mal ein Erinnerungsprotokoll und legt das dem Schreiben an die Vermieterin bei.

  3. Sucht euch eine andere Wohnung.

Viel Erfolg, denn ohne guten Schlaf kann man nicht gut leben,

Fireman31 
Fragesteller
 15.10.2011, 11:29

Vielen Dank für diese gute Antwort. Ja das werden wir mal angehen mit den Fenstern. Das stimmt auch das Schlaf zum gutem Leben dazu gehört. Eine neue Wohnung suche wir schon länger...:-)) Danke.

Hallo Fireman...,

Das von Dir beklagte Problem ist relativ eindeutig gesetzlich geregelt. Hier mal ein kleiner Auszug der Rechtslage in Berlin die wie ich weiß nicht alzu sehr von der der anderen Bundesländer abweicht.

"Der durch den Betrieb von Gaststätten einschließlich ihrer Schankvorgärten und das Verhalten der Gäste verursachte Lärm führt regelmäßig zu Konflikten mit Anwohnern. Im Spannungsfeld zwischen den Interessen von Gaststättenbetreiber und deren Gästen auf der einen Seite und dem Ruhebedürfnis der Anwohnern auf der anderen Seite gelten feste Regeln.

Für Gaststätten sind zum Schutz der Anwohner die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG(Externer Link)) heranzuziehen, insbesondere die aus § 22 abzuleitenden Betreiberpflichten. Pflichten der Gastwirte

Die von einer Gaststätte durch den Einsatz von Küchengeräten, Musikanlagen, Klima- und Lüftungstechnik o.ä. verursachten anlagenbedingten Geräusche dürfen im Umfeld die Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nicht übersteigen. Die hauptsächlich von den Gästen durch laute Gespräche verursachten Geräusche (verhaltensbedingter Lärm) unterliegen den Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) wonach es von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags verboten ist, Lärm zu verursachen, durch den jemand (erheblich) gestört werden kann. Zu keiner Zeit dürfen Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente in einer Lautstärke benutzt werden, durch die jemand erheblich gestört wird. Besonders bei Gaststätten in Altbauten kann die häufig nicht ausreichende Schalldämmung zwischen Gaststätte und angrenzenden Wohnungen schon bei normalem Betrieb zu erheblichen Problemen führen. Bei der Planung von Neu- bzw. Umbauarbeiten sollte daher immer ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Die Anforderungen an den Schallschutz werden in der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) und der VDI 3726 (Schallschutz bei Gaststätten und Kegelbahnen) beschrieben. Bei einer der Gastwirtschaft zuzuordnenden Überschreitung von Immissionsrichtwerten können Auflagen, wie z.B. die Einpegelung einer Musikanlage, die Verbesserung der Schalldämmung oder eine Einschränkung der Betriebszeiten erteilt werden."

Ergänzend sei noch anzufügen, dass für den von Dir beklagten "verhaltensbedingten Lärm" grundsätzlich der Gaststätten- oder Clubbetreiber zuständig ist. Er hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen das von seinem Unternehmen keine Umweltgefährdungen (das schließt den Gästelärm mit ein) ausgehen. ich tät zu einer Beschwerde bei der für Dich zuständigen Umwelt -Gewerbeaufsichtsbehörde raten wenn Du irgendwann mal ruhe haben willst. Mietminderung mag ein probates Mittel sein zum Ausgleich der geminderten Lebensqualität ändert aber an dem Problem als solches nur wenig.

Ich hoffe ich konnte behilflich sein und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Verantwortlich ist auch der Betreiber des Clubs. Der muss dafür sorgen, dass sein Betrieb (Club) die Nachbarschaft nicht stört. Eure Vermieterin kann ja nichts gege den Lärm ausrichten (es sei denn, sie wäre auch Vermieterin des Clubs. Versucht, eine Anzeige gegen den Clubbetreiber zu machen und ihn verdonnern zu lassen, für Ruhe zu sorgen.

Ich würde auch mal den Clubbesitzer schriftlich auf auf die Ruhestörung hinweisen.

Dein Vermieter kann ja nichts für den Club,denke ich,aber Du willst Ihm die Miete kürzen.

Wenn es natürlich ständig Lärm gibt und sich nichts ändert,ist die Zahlung einer geringeren Miete angemessen,dann sollte sich natürlich auch der Vermieter im eigenen Interesse einschalten.

Auf jeden Fall ein Lärmprotokoll führen.

Ansonsten kann ich nur empfehlen,sucht Euch eine andere Wohnung.