Lärmbelästigung durch einen Kompressor

4 Antworten

grundsätzlich kann man bei lärmbelästigung mietminderung verlangen, aber man müsste wissen von wo/was es kommt, weil sich das auf den prozentsatz auswirkt...Mietminerung muss erst angekündigt werden...

Seitens des Vermieters feststellen lassen wer/was den Lärm verursacht.Frist setzen bis wann der Lärm abgestellt sein muss.verlangen das ein Schallgedämmter Kompressor/Lüftung zum Einsatz kommen muss.Miete mindern würde ich Dir nicht raten ohne Absprache mit einem Anwalt.

Wo kommen nur diese Weisheiten her?

§ 536 BGB: wenn Tauglichkeit der Mietsache gemindert gibts eine Mietminderung kraft Gesetzes ohne dass es einer vorherigen Ankündigung bedarf!

Mangel ist allerdings anzuzeigen, unterbleibt die Anzeige könnte Vermieter Scahdensersatz geltend machen und Recht zur Minderung entfällt.

Miete muss gleich gemindert werden. Rückforderung kann z. T. schwierig werden wenn in Kenntnis des Mangels gezahlt.

Tip: Zeiten /Dauer und Intensität genau dokumentieren ist im Streifall wichtig. Höhe der Minderung abhängig vom Grad der Beeinträchtigung.

Du solltest Dich sofort schriftlich an Deinen Vermieter, die Genossenschaft wenden. Beschreibe die Belästigungen und bitte um Abhilfe, ansonsten wirst Du die Miete in Absprache mit einem Fachanwalt bzw. dem Mieterbund ab dem 15.01. in angemessener Höhe kürzen.

Diese Frist sollte angesichts der Andauer der Belästigung ausreichend sein. Bring den Brief am besten persönlich vorbei und laß Dir den Empfang auf einer Kopie quittieren. Viel Glück!