Ladung vor Gericht - per einschreiben?

9 Antworten

Also die Kommentare sind großenteils richtig!

Das Gericht verschickt eine Zustellungsurkunde, ist ein Beiblatt rückseitig im Kuvert, das der Postbote bestätigt und dem Gericht zurück reicht. Der Postbote MUSS NICHT klingeln, er wirft den Brief des Gerichts (Ladung jedweder Art und Mahnungen) einfach in den Postkasten. Nur in besonderen Fällen wird eine persönliche Übergabe der Postzustellung veranlasst, dann muß der Postbote wirklich läuten! (Anklagen bei Verbrechen u.a. aber keine Zeugenladungen).

Es gibt hierzu auch eine Nachsendeverfügung innerhalb der Bundesrepublik, ist man aber plötzlich ohne Wohnsitz, wird die Ladung öffentlich ausgehängt! Das ist die beschissenste Art der Benachrichtigung! Aber sie ist gerichtsfest!

Das Kuvert ist übrigens gelblich und von weitem erkennbar, dass diesesSchreiben vom Gericht kommt!

Soweit ich weiß, werden Ladungen des Gericht mit Zustellungsurkunde verschickt. Das bedeutet der Postbote klingelt bei euch, wenn jemand da ist gibt er das Schreiben demjenigen in die Hand und vermerkt auf der Zustellungsurkunde wem er das Schreiben gegeben hat. Wenn keiner öffnet, legt er das Schreiben in den Briefkasten und vermerkt das ebenfalls auf der Zustellungsurkunde. Die Zustellungsurkunde wird wieder an das Gericht geschickt.

In den Briefkasten wird es nicht gelegt. Im Briefkasten landet nur das Schreiben, dass der Empfänger nicht angetroffen wurde und das Schreiben (bei der Post??) zur Abholung bereitliegt. Rechtlich gesehen gilt es aber als zugestellt.

@Peter96

Stimmt nicht, das Schreiben wird nicht bei der Post hinterlegt. Ich weiß das, weil ich an der Quelle sitze. Aber ich glaube das ist auch nebensächlich ;)

@biene1981

Eine rechtswirksame Zustellung per Zustellungsurkunde kann nur dahin erfolgen, wo der Adressat eine Wohnung innehat, d.h. wo er tatsächlich wohnt. Die Meldeadresse 8spielt keine Rolle. Dasselbe gilt für den Benachrichtigungsschein.

Ein Blick in die ZPO erleichtert die Rechtsfindung. ;-)

Wer gewisse Probleme hat, sollte bei seinem POstamt einen Nachsendeantrag stellen. Einen formlosen Antrag durch den Zustellungen per Urkunde an eine andere Adresse weitergeleitet werden . Adresse bei einem Freund, möglichst an einem anderen Ort. Im Nachsendenantrag so formulieren: Bitte senden Sie alle Zustellungen per Urkunden (Postaufträge) an

Name und Adresse des Freundes c/o Dein Name, also beispielsweise Müller (Vorname weglassen)

Nach ca. 1 Woche schreibt an das POstamt, wo der Freund wohnt, einen weiteren Nachsendeauftrag an einen anderen Freund, wieder so

Name und Adresse des Freundes C/o oder z. Händen Müller (Müller bist Du)

Das kann man auf die Spitze treiben, sodass die Postzustellungsurkunde wochenlang unterwegs ist. Vorteil: Irgendwelche Fristen von Gericht etc. laufen nicht an. Gerichtliche Vorladungen kommen nicht pünktlich bei Dir an etc. etc.

Da Du bei deinen Freunden nur eine Postadresse hast , keine Wohnung also, kann dorthin eine rechtswirksame Zustellung per Zustellungsurkunde nicht erfolgen. Eine Wohnung im rechtlichen Sinne hast Du nur da, wo Du regelmäßig schläfst.

Es ist eine besondere form der zustellung mittels postzustellungsurkunde, die den zugang nachweist

Schreiben von Gerichten werden oft per "Zustellungsurkunde" verschickt. Hier hat der Empfänger z. B. keine Möglichkeit die Annahme zu verweigern. Ob Zeugenladungen auch so verschickt werden, kann ich nicht sagen.

eine amtliche Zustellung, d.h. der Postbote muß den Brief persönlich übergeben und du mußt den Empfang quittieren