Kurze Frage zum Thema Urheberrecht bei Comicfiguren o.Ä.?

4 Antworten

Hallo ErdbeerCookie92,

Die Frage ist leider nicht so leicht zu beantworten.

Fangen wir ganz von vorne an: Ein Kunstwerk, wie zum Beispiel eine Zeichentrickserie ist ab ihrer Schöpfung urheberrechtlich geschützt und darf ohne Genehmigung des Urhebers oder Rechteinhabers nicht veröffentlicht werden. (§12, §15 UrhG) Auch nicht im Internet. (UrhG §19)

Ob die Veröffentlichung kommerziell oder nicht kommerziell statt findet ist urheberrechtlich ohne Bedeutung. Denn §12 UrhG verbietet schon die bloße "Veröffentlichung" nicht erst die "Verwertung".

Urheberrechtlich geschützt ist auch jeder einzelne Teil eines Kunstwerks, der selbst die notwendigen Kriterien für ein Kunstwerk erfüllt. (Persönliche Schöpfung, Geistiger Gehalt, Wahrnehmbare Formgestaltung, Schöpferische Eigentümlichkeit)

Deswegen ist nicht nur die gesamte Serie Simpsons sondern auch alle Plotverläufe, Gespräche und Figuren urheberrechtlich geschützt.

Wenn du eine Strickanleitung zu einer urheberrechtlich geschützten Figur machst, ist das juristisch betrachtet eine "Bearbeitung" nach §23 UrhG. Du hast dann an diesem Kunstwerk selbst wieder Urheberrechte, diese Urheberrechte bestehen jedoch "unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk". (§3 UrhG)

Anders als Blindi56 meint, bestehen also durchaus auch dann fremde Urheberrechte an deinem Werk, wenn du es "deine eigene geistige Leistung" ist.

Nun ist die Frage, ob die visuelle Figur der Marge Simpson als solche überhaupt die Schöpfungshöhe erreicht bzw. ob du die entsprechenden Urheberrechte verletzt.

In einem ganz ähnlichen Fall ist vor einigen Jahren die Familie von Astrid Lindgren gegen Penny vorgegangen. Die hatten ein Karnevalskostüm von Pippi Langstrumpf verkauft. Die unteren Gerichte haben Penny verurteilt. Der BGH entschied jedoch endgültig, dass hier keine Urheberrechte verletzt wurden: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=64705&linked=pm

Die Figur der Pippi Langstrumpf sei zwar erkennbar. Jedoch müsse zur Verletzung des Urheberrechts an einer literarischen Figur, sowohl die visuellen als auch die charakterlichen Züge der Figur verwendet werden.

Das ist allerdings nur ein Gericht, (wenn auch immerhin der BGH) das so entschieden hat. Das die Landgericht und Oberlandesgericht es genau anders sahen als der BGH, zeigt, dass mindestens vor dem Urteil keine klare Rechtsprechungslinie zu dem Sachverhalt bestand.

Was heißt das nun für dich?

Ganz eindeutig ist der Fall nicht. Denn 1. könnte es sein, dass ein Richter deinen Fall anders beurteilt, als der BGH und 2. könnte man sehr gut argumentieren, dass Marge Simpson eine visuell noch eindeutig wiedererkennbarere Figur ist als Pippi Langstrumpf und deshalb schon ihre bloßen äußerlichen Züge urheberrechtlich geschützt sind.

Ich darf als nicht-nieder-gelassener Anwalt keine detaillierte Rechtsberatung erteilen. Deswegen muss ich es leider dir überlassen aus den allgemeinen rechtlichen Sachverhalten und Gedanken deine Schlüsse zu ziehen.

(Ich fürchte Rechtsberatung durch einen nieder gelassenen Anwalt ist für dieses Projekt nicht im preislichen Rahmen)

Über meine rechtlichen Gedanken, kann ich dir aber noch ein paar persönliche Eindrücke mitgeben: Auf Plattformen wie deviantart, fanfiction.net und selbst tumblr und youtube werden tagtäglich Millionen von Bildern, Texten und Videos veröffentlicht, die Urheberrechte verletzen. Und die Uploader werden nur in sehr seltenen Einzelfällen juristisch belangt...

Ob solche Veröffentlichungen nicht-kommerziell sind, spielt zwar wie erläutert juristisch keine Rolle, für die Motivation eines Rechteinhabers tatsächlich gegen eine Veröffentlichung vorzugehen, kann es aber relevant sein.

Ob und wie du die Anleitung nun veröffentlichen willst, musst letztendlich du entscheiden.

Du darfst die Häkelanleitung natürlich ins Internet stellen, da es deine eigene geistige Leistung ist. Du darfst es nur nicht "Marge Simpson" nennen, sondern z. B. "Häkelanleitung für Figur ähnlich Marge Simpson"

Auch die fertigen Figuren darfst Du anbieten, eben als "Häkelfigur ähnlich Marge Simpson".

ErdbeerCookie92 
Fragesteller
 04.04.2016, 14:29

Ganz sicher? Ich war jetzt irgendwie der Meinung, dass man das nicht darf... weil man ja ganz eindeutig erkennt, wer das sein soll (vor allem wenn mans dazu schreibt)

Da gibts doch manchmal schon Stress, wenn irgendwas irgendwem auch nur ähnlich sieht (S. zB. Rechtsstreit, GTA V, Lindsay Lohan)

Das Thema ist echt so verzwickt, und ich hab eben richtig Angst vor ner Anzeige :P

Blindi56  04.04.2016, 14:32
@ErdbeerCookie92

Da bin ich sicher. Ich weiß das aus dem Modellpferdebereich. Man darf ein Modell einer bestimmten Firma ummalen, es dann als Eigenleistung anbieten, es aber nicht mehr mit dem Firmennamen bezeichnen, sondern "ähnlich xy". Und wenn man dem Modell einen berühmten Namen gibt, muss man eben dazu schreiben, dass es ein Modell von xy sein soll. Du darfst dann also nicht "Ostwind" veröffentlichen, sondern ein Modell des Pferdes "Ostwind".

ErdbeerCookie92 
Fragesteller
 04.04.2016, 14:36
@Blindi56

Okay, vielen Dank, das macht mir Hoffnung :)

ThomasMorus  04.04.2016, 21:19
@ErdbeerCookie92

Es tut mir sehr leid Blindi56, aber da hast du unrecht.

Ich kenne mich zwar nicht mit Modellpferden aus, bin mir aber sicher, dass das was du erzählst mit deutschem Urheberrecht nicht viel zu tun hat.

Wenn die Modellpferde, von denen du redest, urheberrechtlich geschützt wären, dürftest du sie nicht ummalen und neu verkaufen. Das wäre eine "Bearbeitung" nach §23 UrhG, und das müsste der ursprüngliche Schöpfer genehmigen.

Was natürlich sein kann, ist, dass die Modelle die notwendige "Schöpfungshöhe" nicht erfüllen, und gar nicht urheberrechtlich geschützt sind. Dann würde alles, was du danach sagst auch Sinn ergeben. Denn ob du einen Modell- oder Firmennamen an einem Produkt anbringen darfst, ist keine Frage des Urheberrechts sondern des "Markenrechts". Und Markenrechtlich darf man ein stark verändertes Produkt tatsächlich nicht mehr unter dem ursprüngliche Namen vertreiben.

All diese Beispiele sind auf Marge Simpson jedoch nicht anwendbar, weil durch die Wiedererkennbarkeit der Figur, eindeutige "eigenschöpferische Züge" bestehen. Dass man ein Pferd ummalen kann, sodass hinterher nicht mehr erkennbar ist, was das ursprungsmodell war, mag ja noch möglich sein. Aber wie macht man eine Abbildung von Marge Simpson, ohne dass Marge Simpson darin erkennbar ist?

Blindi56  05.04.2016, 09:32
@ThomasMorus

Okay, im Fall der Modellpferde hat der Schöpfer es genehmigt, bzw. fördert das sogar. Nur eben unter der Voraussetzung, dass man es im Fall EINER Herstellerfirma nicht mehr unter dem Markennamen anbietet.

Aber: die Erstellung von Häkelanleitungen, die eine bestimmte Figur darstellen (in diesem Fall Marge Simpson, und da ist es doch gut, wenn man die auch erkennt), ist eine Eigenschöpfung, und der Ersteller ist der Urheber der Anleitung. Somit sind auch die Ergebnisse (fertige Figuren) Eigenleistung.

Blindi56  05.04.2016, 09:36
@Blindi56

Wobei das sehr geringe Risiko besteht, dass die Schöpfer der Figur Dich verklagen KÖNNTEN und Du an einen Richter gerätst, der anders urteilt als die 1000e, die ähnliche Prozesse bearbeiten mussten...Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen.

ThomasMorus  05.04.2016, 22:15
@Blindi56

Es ist wirklich unglaublich. Es kann ja passieren, dass man sich in einem Themengebiet wie Urheberrecht nicht besonders gut auskennt. Aber dann verbreitet man sein Halbwissen doch nicht mit so einer Überzeugung und behauptet fälschlich, dass es 1000 Gerichtsentscheidungen gebe, die die eigene Meinung bestätigen.

Noch dazu in einem Themenfeld, wo eine falsche Antwort dazu führen kann, das Leute abgemahnt werden...

Für das Protokoll: Die "Bearbeitung" eines bestehendes Kunstwerks (Definition in §23 UrhG) ist zwar eine eigenständige Schöpfung und begründet Urheberrechte, diese "Urheberrechte" heben jedoch das Urheberrecht des Vorlagen-Schöpfers nicht auf. (UrhG §3)

Das ist ein elementarer Sachverhalt im Urheberrecht. Und kein Richter würde ihn außer Acht lassen.

Falls du mir nicht glaubst, kannst du gerne Paper dazu lesen: http://www.kanzlei-theado.de/images/download/FanArt_und_FanFiction_Skript_06_11_2013.pdf

oder dir einen ausführlichen Podcast anhören: http://rechtsanwalt-schwenke.de/fanblogs-fan-fiction-lets-play-rechtsbelehrung-folge-8-jura-podcast/

Tue mir aber bitte den Gefallen, und beantworte solche Fragen zukünftig nur noch, wenn du die Antwort weißt.

Blindi56  06.04.2016, 10:56
@ThomasMorus

Es wird doch kein bestehendes Kunstwerk bearbeitet in dem Fall...

die Häkelanleitung ist eine EIGENschöpfung

und ich finde im Netz -zig Häkelanleitungen für bekannte Comicfiguren, wobei bei deutschen der Donald Duck dann eben "Entenjunge Donald" oder so heißt.....

Da die originalfigur "Marge Simpson" NICHT gehäkelt ist....





"Erst dann, wenn das neu geschaffene Werk sich deutl ich von dem Ursprungswerk abhebt, liegt keine Bearbeitung mehr vor, sondern eine sog. freie Benut zung. Diese kann nur angenommen werden, wenn das neue Werk gegenüber dem benutzten Werk selbstän dig ist. Maßgebend dafür ist der Abstand, den das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werks hält. Eine freie Benutzung setzt vo raus, dass angesichts der Eigenart des neues Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des älteren W erks „verblassen“. In der Regel geschieht dies dadurch, dass das älter e Werk nur noch als Anregung für das neue Werk erscheint."
Zitat aus dem Link oben



ThomasMorus  13.04.2016, 18:22
@Blindi56

Im Internet findest du auch ohne Probleme Kinderpornografie, ohne dass sie deswegen erlaubt wäre. Und es steht dir natürlich frei deine eigene Definition des Wortes Eigenschöpfung zu haben.

Du musst aber auch einsehen, dass die Urheberrechts-Rechtsprechung ein relativ genaue Begriffe davon entwickelt hat, was eine "Bearbeitung" und was eine "freie Benutzung" ist. Vielleicht am besten sichtbar im "Dr. Schiwago Urteil". Damals hatte eine Autorin auf Basis der Figuren des Romans "Dr. Schiwago" einen neuen Roman geschrieben. Das Gericht urteilte (erwartungsgemäß), dass das eine "Bearbeitung" ist. In dem Podcast, den ich verlinkt habe, bringt Schwenke ein Beispiel von einem Weltraumpiloten, der mit seinem behaarten Alienfreund unterwegs ist. Auch das war nciht legal, weil diese Figur, der Figur des Han Solo zu ähnlich war.

"Freie Benutzungen" liegen eigentlich nur dann vor, wenn das ursprüngliche Werk so weit verfremdet wurde, dass es nicht mehr erkennbar ist. Und Figuren und Persönlichkeiten (auch dazu gibt es massenweise Urteile) sind eben auch geschützte Werke.

Mir gefällt diese Rechtslage genausowenig wie dir. Markus Beckedahl von Netzpolitik setzt sich in der Initiative "Recht auf Remix" auch zurecht seit Jahren dafür ein, die Gesetzeslage zu ändern.

Aber einfach zu behaupten, dass die Rechtslage mit dem identisch sein muss, was man selbst so für richtig hält, ist schon ein starkes Stück... Besonders wenn man Ratschläge über Rechtsfragen äußert, für die jemand abgemahnt werden könnte.

Blindi56  14.04.2016, 11:36
@ThomasMorus

Na gut, wenn man so liest, dass eine Folge von drei Tönen in der Musik schon als "geklaut" abgeurteilt werden kann, dürfte man eben auch keine Figuren in bestimmten Farben herstellen, dann wäre ja fast alles "Kopie", zumindest, wenn das Original NICHT naturgetreu ist.

Ich habe nicht den Rat gegeben, sich über Urheberrecht hinwegzusetzen, sondern weiß aus langjähriger Erfahrung, dass Bastelanleitungen für jegliche Figuren oder Gegenstände, die wie irgendwas schon existierendes aussehen, nicht verboten sind. In Einzelfällen könnte es einen Kläger geben, der einen abmahnt und mit dem man sich dann i.d.R. so einigt, dass man verspricht, das in Zukunft zu unterlassen und die Anleitung aus dem Netz zu nehmen.

Man wäre "sicher", wenn man es eben nicht mit dem Namen des Originals bezeichnet. Es war ja gefragt worden, ob es eine Chance gibt, das Urheberrecht zu umgehen. Und die Chance gibt es.

Vielleicht konzentriert man sich dann aber doch besser auf Figuren, deren Schöpfer schon 100 Jahre tot ist.

Eine Comicfigur ist in der Regel gleich auf dreifache Weise geschützt:

  1. durch das Urheberrecht
  2. durch das Markenrecht
  3. durch das Wettbewerbsrecht

Zu Nr. 1 lese man "Was ist eine freie Benutzung?": http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Zu Nr. 2 lese man §§ 4 und 14 Markengesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/

Zu Nr. 3 lese man das UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/

Durch Nr. 2 und 3 kann auch der Name der Comicfigur geschützt sein, siehe dpma.de unter "Marke".

Das Abbild von Frau Simpson darf also gar nicht verbreitet werden ohne Zustimmung des Rechts-Inhabers (Fox TV!?!). Wenn man stattdessen schreibt "Zwei rechts, drei links mit blau, dann dasselbe mit gelb" usw., "dann entsteht eine bekannte Comicfigur", das sollte zulässig sein. Verwendet man aber den Namen Marge Simpson, dann könnte Absatz 2 Nr. 3 Markengesetz § 14 zutreffen:

"(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr (...)

3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."

Da du ja kein eigenständiges (Kunst-)Werk geschaffen hast und keine eigene Marke angemeldet hast, sondern fremdes Eigentum abkupferst, also auf einen erfolgreichen Zug aufspringst, nutzt du die Bekanntheit und die Wertschätzung der fremden Marke aus.

Ob dies in unlauterer Weise geschieht, entscheidet ein im Streitfall angerufenes Gericht. Ich tippe mal: Da ich kein Bayern-T-Shirt vermarkten darf, auch kein selbst-gehäkeltes, darfst du auch keine Simpson-Anleitung vermarkten.

Gruß aus Berlin, Gerd

ThomasMorus  05.04.2016, 21:52

Danke für die Ergänzung Gerd. Ans Markenrecht hatte ich gar nicht gedacht.

Da wäre dann noch zu ergänzen, dass Marken natürlich nur für den geschäftlichen Verkehr gültig sind. Einfach so ins Internet stellen, darf man ein Markenzeichen schon.

GerdausBerlin  05.04.2016, 22:53
@ThomasMorus

Richtig, Thomas:

"Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..." http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken

Aber auch beim Verschenken von Häkelanleitungen kann ein geschäftlicher Verkehr vorliegen, bei der eine Marke "als besondere Kennzeichnung" benutzt wird.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du mit Marge Geld verdienen möchtest, dann benötigst du eine Lizenz vom Rechteinhaber.

Ein Fachanwalt kann dir da sicher helfen.

ErdbeerCookie92 
Fragesteller
 04.04.2016, 15:05

Naja, geht ja nicht um ne Menge Geld... In erster Linie wollte ich eben meine "Herstellungskosten" (Material) wieder drin haben, und den Rest wollte ich sowieso an eine soziale Einrichtung hier bei uns in der Nähe geben :) Wegen vielleicht 100-200 Euro, die da rumkommen werden, möchte ich da keinen Anwalt einschalten... Aber andererseits wäre es auch ärgerlich, wenn ich dann ne dicke Geldstrafe bekomm...

Wie gesagt, ich würd sie ja auch kostenlos reinstellen, wenns anders nicht möglich wäre... Aber viele sagen, selbst das ist verboten.

Blindi56  05.04.2016, 09:28
@ErdbeerCookie92

Noch mal: Häkelanleitungen für Figuren, die du selber erstellt hast, sind Eigenschöpfung und davon bist Du der Urheber. Auch von den Figuren selber dann. In dem Fall wäre es sogar gut, wenn man sie als Marge Simpson erkennen kann.

Zzyzwicz  08.04.2016, 11:48
@Blindi56

Es heißt nicht umsonst gefährliches Halbwissen.

Wenn der Gerichtsstand des Urhebers (FOX) zum tragen kommt, dann kann sich jeder mal über die komischen Urteile in Amiland Gedanken machen.

Abgemahnt wird man schneller als man denkt. Da hat bei mir schon einmal ein nicht gesichertes WLAN ausgereicht, über das Daten getauscht wurden. Da hat man keine Chance, selbst wenn manselber nichts getan hat.