Kurz geblinkt, dann weitergefahren, dann Unfall

10 Antworten

wärst Du abgebogen wie geblinkt hätte er Dir nicht die Vorfahrt genommen.

So einfach wie die Polizei das darstellt sehe ich das nicht, Du hattest ja vorher geblinkt und damit angezeigt, dass Du rechts abbiegen wolltest. Hat der Unfallgegner das Blinken gesehen musste er davon ausgehen dass Du abbiegen und nicht gerade aus wolltest.

Er kann ja nicht Deine Gedanken lesen, für ihn hast Du zum abbiegen geblinkt.

Er und Du werdet beide von der Versicherung befragt und es kann sein, dass Dir eine Teilschuld gegeben wird weil Du geblinkt hast dann aber doch geradeaus gefahren bist.

Wieviel kann ich Dir nicht sagen, aber alles auf den Gegner wird sich auch nicht schieben lassen. Denn, wie gesagt, Du hast geblinkt und er ging davon aus dass Du nach dem Blinken abbiegst.

Crack  04.07.2014, 19:34
wärst Du abgebogen wie geblinkt hätte er Dir nicht die Vorfahrt genommen.

Hätte hätte Fahrradkette...

Wer die Vorfahrt zu gewähren hat darf erst dann fahren wenn eindeutig erkennbar ist das er niemanden behindert oder gefährdet.

Wenn die Polizei sagt, die Schuldfrage ist eindeutig, dann ist das schon mal sehr gut für Dich. Das könnte auf 100% Schuld des Unfallgegners hinauslaufen. Dann zahlt seine Haftpflicht Deinen Schaden und auf seinem Schaden bleibt er sitzen.

Trotzdem kann der Unfallgegner anderer Meinung sein und sich einen Anwalt nehmen. Der kann dann versuchen, eine Teilschuld durchzusetzen. Schlimmstenfalls musst Du Dir auch einen Anwalt nehmen. Deine Teilschuld würde dann Deine Haftpflicht bezahlen. Allerdings würdest Du Deinen Schadenfreiheitsrabatt dann teilweise verlieren.

Silent1988 
Fragesteller
 04.07.2014, 16:23

Ja, da heißt es wohl abwarten.

Es war ja auch KEIN Rechtsabbiegestreifen vorhanden auf den ich draufgefahren bin und dann auf einmal geradeaus. Das habe ich im Ausgangspost leider vergessen.

Ich gehe davon aus, dass du zumindest eine Teilschuldverschreibung bekommst! Melde den Unfall sowohl bei deiner als auch bei der gegnerischen Versicherung und dann hilft nur abwarten!

Crack  04.07.2014, 19:36

Eine Schuldverschreibung ist ein Wertpapier und hiermit überhaupt nichts zu tun.

Du schreibst:

Ich fuhr, setzte den Rechts-Blinker an (es blinkte 1-2mal), bin kurz vom Gas gegangen, damit hast du den in die Hauptstraße einfahrenden angezeigt das du lansamer wirst um abzubiegen und das blinken ist nur eine weitere bestätigung.

Richtig wäre gewesen wenn du schon deine Geschwindigkeit reduzierst und den Blinker setzt und bemerkst das du da noch nicht einbiegen sollst und einen in die Hauptstraße einfahrenden siest lieber den Einbiegenden sein Vorhaben durchführen lässt, dann wäre dein jetiges Problem nicht vorhanden, denn jeder Verkersteilnehmer muss führ den anderen Verkehrsteilnehmer mitdenken weil es heisst auch: Der Verkersteilnehmer hat sich im Verkehr defensiv im Verkehr zu verhalten und darf auf sein Recht nicht beharren.

Wenns zur Gerichtsverhandlung kommt, dann ist es wie auf hoherr See du kannst mit einen blauen Auge aus den Prozess kommen, aber eine 100%ge Schuld wird der Gegner wie auch du nicht bekommen, auser der Unfall ist bei parkenden KFZ ohne darinn sitzenden Person bekommen, dann trift dich zu 100% keine Schuld.

L. G. Aral59

Ich sehe das ähnlich wie die aufnehmenden Polizisten.

Grundsätzlich muss derjenige der die Vorfahrt zu beachten hat das in einer Weise tun in der er absolut ausschließen kann das ein Vorfahrtberechtigter behindert oder sogar gefährdet wird.

Dein Blinken und eine erkennbare Geschwindigkeitsreduzierung sind zwar Anhaltspunkte dafür das Du abbiegen wolltest, solange das aber nicht eindeutig erkennbar ist darf man nicht fahren.

Hier ein Urteil zu einem ähnlichem Fall: http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/2219-urteil-zur-unfallhaftung-der-blinkende-geradeausfahrer

Silent1988 
Fragesteller
 04.07.2014, 20:08

Ja, vielen Dank für den Link ;)

So eine Antwort habe ich mir erhofft.

Sachlich und mit Fakten hinterlegt =)