Ich wurde auf der Autobahn rechts überholt und hatte fast einen Unfall.

6 Antworten

Das wäre natürlich dumm gelaufen.

aber ich zitiere:

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Also die Hauptschuld hast du, inwieweit den anderen eine Teilschuld trifft, sollte man wohl nach gerichtsurteilen googeln.

Gebannter85 
Fragesteller
 11.06.2012, 16:01
cat64k  13.06.2012, 03:35
@Gebannter85

Sicher ist rechts überholen verboten. Ich bin auch überzeugt davon, das dem anderen Verkehrsteilnehmern eine Teilschuld trifft. Aber nur weil ein anderer Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Regeln hält, heißt das nicht, das mit ihn deswegen einfach umfahren darfst. Hättest du nicht den Fahrstreifen gewechselt, hätte der Unfall nicht stattgefunden. Vermutlich wäre die Schuld zwischen 75% und 50% bei dir und 25% und 50% bei deinem unfallgegner. Der Spurwechsel wiegt schwerer als das Rechtsüberholverbot.

Der Unterschied zu deinem Link ist folgender: Du hast im Moment des Unfalls die spur gewechselt. Bei deinem Link hat derjenige der rechts überholt hat, aber zurück auf die Linke Spur gewechselst.

für das Rechtsüberholen wäre er trotzdem bestraft worden: Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte

der andere hätte schuld...also wenn sowas passiert und du dein auto sowieso loswerden willst, ist das ein guter zeitpunkt

Du komplett Schuld.

Gemein gell?

Ich erklärs Dir. Der zieht rechts rüber (um an Dir vorbei zu kommen und sich vor Dich zu drängeln... aber das sagt der dann nicht mehr und woher soll man das dann wissen???).

Also ist der in Deinem toten Winkel und Du wechselst den Fahrstreifen, worauf es kracht. Der erzählt, dass der vor Dir da hingewechselt ist, nicht überholen sondern an der nächsten Ausfahrt ausfahren wollte und schon bist Du der Mops.

Klar, mit dem Hintergrund dessen, dass Du gesehen hast, was der dann tatsächlich gemacht hat, keine Frage, der schuld. Aber so, ie das dann im Falle eines Zusammenstoßes gelaufen wäre, Du schuld.

Wenn man aus dem geschriebenen überhaupt schlau werden kann, kann so nicht eindeutig beantwortet werden. Es hängt vom Beweis her ab, ggf. von der sichtweise des Richters. Da ist ALLES möglich!

Wenn dein Unfallgegner deine Aussage bestätigen würde (was ich mir nicht vorstellen kann) dann würde er die Schuld alleinig zugesprochen bekommen. Da du das aber schwer zweifelsfrei beweisen könntest wäre sogar deine alleinige Schul möglich...

Wenn du die Spur wechselst musst du grundsätzlich aufpassen ob die Spur frei ist, du hättest also mindestens eine Teilschuld bekommen