Kunst-Schaufenster in Mietwohnung?
Ich weiß, ihr kennt meinen Mietvertrag nicht... aber denkt ihr, es spricht etwas dagegen, von mir gemalte Gemälde ab und zu so die Fensterbank zu stellen, dass sie von draußen gut sichtbar sind? Ist das schon Werbung oder noch Deko? Wo aind da die Grenzen? Ich bin freiberuflich Künstler.
4 Antworten
Machs einfach.
Es wird dem Vermieter schwerfallen zwischen Hobby und Geschäft zu unterscheiden.
Hast du gewerblich ein Atelier oder privat Wohnraum gemietet? Im ersten Fall darf man die auf der Fensterbank trocknen lassen, im zweiten Fall darf der VM die Außenwirkung der Fassade bestimmen und nach außen sichtbar an das Fenserglas gelehnt aufgestellte Bilder sind eben keine Dekoration.
Auf einer Staffelei einen Meter hinter dem Fenster schräggestellt eine fertige Arbeit, gegen die er nichts einzuwenden hätte :-)
G imager761
Es wäre zwar Werbung, aber solange Du deine freiberufliche Tätigkeit nicht mit Publikumsverkehr (entgegen einer Vereinbarung im Mietvertrag) in der Wohnung betreibst, wer sollte etwas dagegen haben?
Erregung öffentlichen Ärgerniss wegen pornografischer darstellung wäre noch ein Hinderungsgrund.
nö, aber bunte gardinen. bilder aus leinen sind für mich nichts anderes als deko
Nö. Beim Osterhasen oder Weihnachtskränzen mag das stimmen, aber Bilder mit der Rückseite am Fenster aufgestellt sind kein Wohnungsdeko.
hm.. müsste man dann nicht auch die Blumentöpfe mit den Blüten ins Zimmer drehen ? was machst Du als Vermieter, wenn der Künstler sich seine Bilder auf Stoff drucken lässt und diese als Gardine ins Fenster hängt?
Hätte, wäre Fahrradkette - hier geht es nicht um bedruckte Gardinen oder Blumen, die unstreitig Zimmerdekoration sind, sondern Gemälde, die das Fenster zum Schaufenster machen sollen und das ist in Wohnräumen unzulässig.
Es gibt auch Fensterbilder, die man selbst machen kann. Wo steht es, dass man Bilder nicht ins Fenster stellen oder hängen darf. Bei Flaggen, Bannern oder politischem Zeug , Beleidigungen etc. ist es klar, Aber selbstgebasteltes als deko? Man nehme Windspiele, Krippenfiguren, Glas-Art etc. Wenn man das ins fenster hängt ist es auch kunst und Dekoration. Wenn der TE nichts von Werbung gesagt hätte und wohlmöglich das Bild zwei Seiten hat , was dann?
Na klar kannst Du das machen, solange Du keine Preisschilder danebenstellst, ist das nur Deko
Die Aussenwirkung der Fassade unterliegt durchaus dem Weisungsrecht der Eigentümers: Am Fenster darf man auch keinen Fanfahne aufhängen oder Zeitungspapier ankleben.