Kürzung der Witwenrente wegen verstorbener geschiedener Ex-Frau

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Hallo Andrea1a, erstmal herzliches Beileid zu Deinem Verlust. Die Ex-Frau Deines Mannes hat im Rahmen des Versorgungsausgleiches, der im Rahmen der Scheidung durchgeführt wird, wohl Rentenansprüche zugebilligt bekommen, weil der Ehegatte mehr Rentenanwartschaften in der Ehe erworben hat als die Ehefrau. Der Ausgleich wird nach der Scheidung vom Rentenversicherungsträger bzw. vom Versorgungsträger durchgeführt. Daher ruht die Kürzung Deiner Witwenpension. Sollte die Ex-Frau Deines Mannes nur kurz oder gar nicht Rente (worin der Versorgungsausgleich enthalten war) bezogen haben, könntest Du eine Härtefallregelung geltend machen und den Versorgungsausgleich rückgängig machen, evtl. (je nach Rentenbezugsdauer der Ehefrau) müßtest Du der Rentenversicherung Zahlungen erstatten, dies wäre aber empfehlenswert, da Du dann die volle Witwenpension beziehen könntest. Da dies alles etwas kompliziert ist, würde ich Dir empfehlen einen Anwalt zu nehmen, der Dich hier konkret berät.

Widerspruch zum Rentenbescheid einlegen! Mit der Begründung, die 1. Frau sei verstorben. Dafür einen Beweis liefern.

(Immer, wenn einem etwas nicht einleuchtet, erstmal Widerspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen zum Informieren.)

Als nächstes verlangen, daß die Rente neu bemessen wird, da die Ausgleichszahlung an die 1. Frau entfällt. Sehn, was dann kommt.

Notfalls einen Anwalt suchen, der diese Probleme kennt. Ihn einen Brief schreiben lassen, falls dein Fall aussichtsreich ist.