Scheidung und Erbe: Scheidungspapiere?

3 Antworten

meine Kinder sollen nun Meine Scheidungspapiere bei bringen!

Wer verlangt das denn? Natürlich müssen die Kinder ihre Abstammung vom Verstorbenen nachweisen, um ihr Erbrecht oder einen Pflichttreilsanspruch an seinem Reinnachlass fordern zu können. Dass es deine Kinder sind meint ja nicht, das es eure oder die des Erblassers waren.

Normalerweise geht das aus der Abstammungsurkunde und euerer Eheurkunde hervor, an deren Rand die Scheidung als Folgebeurkundung vermerkt sein sollte. Abschriften kann man bei dem zuständigen Standesamt anfordern.

Hilfsweise genügt natürlich die erste Seite eures Scheidungsurteils, wenn man da mithelfen wollte.

G imager761

Wenn du nicht geschieden wärst, stünde dir ja ein Teil des Erbes zu. Nun bist du geschieden, da geht das gesamte Erbe auf die Kinder des Verstorbenen. Deshalb braucht die Behörde die Papiere, um sicher zu gehen, wer wenigstens Pflichtteile erhalten muss.

da geht das gesamte Erbe auf die Kinder des Verstorbenen.

Nein, nach Wiederverheiratung bekäme die Ehefrau des Verstorbenen, im gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, die Hälfte des Reinnachlasses und den sog. Voraus an Hausrat und dem Familienauto.

Die Kinder des Verstorbenen teilen sich die andere Hälfte, sofern sie nicht durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen und damit auf ihren dazu hälftigen Pflichtteilsanspruch in Geld gesetzt wären.

G imager761.

Die Kinder sind erbberechtigt. Du bist es ja nicht mehr. Diesess muss also bewiesen werden. 

Ist das für dich ein Problem?