Arbeitsunfall , wegen fehlender sicherheisausrüstung der firma welche rechte habe ich?

4 Antworten

Bitte melde diesen Unfall unbedingt SOFORT deiner Berufsgenossenschaft.

Manche Chefs "vergessen" das gerne, um nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die BG wird dich sicherlich beraten.

Du hast doch mit Sicherheit einen Unfallbericht ausstellen müssen, in dem Du wahrheitsgetreu den Unfallhergang geschildert hast. Da steht ja dann auch, daß Du noch keine Schutzbrille hattest. Weiterhin habt Ihr (hoffentlich) einen Betriebsrat und eine Person, die für die Arbeitssicherheit zuständig ist. Diese müssen vom Arbeitgeber im Falle eines Unfalls beteiligt werden. Das ist bestimmt passiert. Die Berufsgenossenschaft wird sich, wenn sie Fehler in der Arbeitssicherheit sieht, sich mit Deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Das wirst Du nicht erfahren und geht Dich auch nichts an. Warst Du bei einem "Durchgangsarzt" nach dem Unfall? Der schreibt auch einen Unfallbericht. Also wird von Seiten der Berufsgenossenschaft alles getan werden, damit Du wieder richtig sehen kannst. Ein Schmerzensgeld wirst Du wohl nicht erhalten. Wenn Du aber meinst, daß Dir eins zusteht, dann verklage Deinen Arbeitgeber. Ich bezweifele, daß Dir dazu ein Anwalt raten wird.

Ob Deine Kollegen Schutzkleidung tragen, geht Dich gar nichts an - es gibt auch genug Mitarbeiter, die meinen "ohne" geht's auch und werden erst schlau, wenn es zu spät ist.

Allerdings wundere ich mich, daß Du - wenn Du Deinem Arbeitgeber unterstellst, das Ausgabedatum der neuen Arbeitsschutzbrille zu fälschen - Du nicht unterschrieben hast mit dem Zusatz: "Ausgehändigt am ............. Ich hätte das getan.

du hattest die Wahl die Arbeit zu verweigern......und jetzt hoffst du auf eine hohe Schmerzensgeldabfindung

diese Wahl hat man oft nicht. Was passiert wohl mit einem AN der am ersten Tag sagt nee macht mal selber und ohne mich?

Weder der Schichtleiter noch der Betrieb haftet hier. Aber die BG des Betriebes ist Dein Ansprechpartner.

Schmerzensgeld wirst Du nicht bekommen. Aber die BG wird dafür sorgen das Deine Verletzung so gut wie möglich auskuriert wird und auch je nach Lage nach der Gesundung ev eine Rente oder einmalige Zahlung tätigen.

Des weiteren wird sie auch dafür Sorge tragen das der Betrieb die Arbeitsschutzbestimmungen einhält.

Wegen dem fehlenden Datum: Du wirst doch sicher Kollegen haben die Deine Version bestätigen können?!

Aber Du solltest weniger auf Rache aus sein. (So klingt es in Deiner Frage an)