Arbeitsunfall , wegen fehlender sicherheisausrüstung der firma welche rechte habe ich?
Arbeitsunfall , wegen fehlende Sicherheitsausrüstzung bzw einer Schutzbrille ,,,, Welche rechte habe in diesem fall ,, Also leute ich arbeite seit 2 Wochen in einem Betrieb in der abteilung wo der unfall Passiert ist müsste mann laut Vetrag und selbstschutz eine Schutzbrille tragen ,,,,
- Vor dem arbeitsaufnahme wurde uns gesagt , eigentlich müssen wir schutzbrille tragen weil die Galvanisierten chrom teile manchmal noch nicht getrocknet sind oder etwas mit Säure kommen und beim abnehmen ins auge kommen kann , uns wurde gesagt die brillen sind bestellt .........
- also ich habe ohne sicherheitsausrüstung gearbeitet ,,, obwohl die ganzen mitarbeiter auch keine schutzbrille tragen das ist nach meiner meinung eine nicht eingehaltete sicherheitsregel laut gesetz ist es ein verstoß von der firma so wie schichtleiter nach dem sicherheitsgesetz ,,,,
- erst nach dem der unfall passiert ist haben die rasch reagiert und eine schutzbrille gegeben und unterschrift gesammelt das sie ihre schult abdecken können ,,,
- was auffällig war an dem blatt steht nicht einmal datum sie können quasi dem arbeitsbeginn tag hinschreiben und sagen es stimmt nicht er hatte brille erhalten ,,,,,
- welche rechte habe ich in diesem fall weil mein auge sieht seit dem etwas verschwommen laut artzt ist es verätzt durch dir säure ? , ich will das die verantortliche schichtleiter sowie firma dafür haftet ,,,, hab ich ein recht auf schmerzensgeld ?
- danke für dir hilfreichen antworten im voraus
4 Antworten
Bitte melde diesen Unfall unbedingt SOFORT deiner Berufsgenossenschaft.
Manche Chefs "vergessen" das gerne, um nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die BG wird dich sicherlich beraten.
Du hast doch mit Sicherheit einen Unfallbericht ausstellen müssen, in dem Du wahrheitsgetreu den Unfallhergang geschildert hast. Da steht ja dann auch, daß Du noch keine Schutzbrille hattest. Weiterhin habt Ihr (hoffentlich) einen Betriebsrat und eine Person, die für die Arbeitssicherheit zuständig ist. Diese müssen vom Arbeitgeber im Falle eines Unfalls beteiligt werden. Das ist bestimmt passiert. Die Berufsgenossenschaft wird sich, wenn sie Fehler in der Arbeitssicherheit sieht, sich mit Deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Das wirst Du nicht erfahren und geht Dich auch nichts an. Warst Du bei einem "Durchgangsarzt" nach dem Unfall? Der schreibt auch einen Unfallbericht. Also wird von Seiten der Berufsgenossenschaft alles getan werden, damit Du wieder richtig sehen kannst. Ein Schmerzensgeld wirst Du wohl nicht erhalten. Wenn Du aber meinst, daß Dir eins zusteht, dann verklage Deinen Arbeitgeber. Ich bezweifele, daß Dir dazu ein Anwalt raten wird.
Ob Deine Kollegen Schutzkleidung tragen, geht Dich gar nichts an - es gibt auch genug Mitarbeiter, die meinen "ohne" geht's auch und werden erst schlau, wenn es zu spät ist.
Allerdings wundere ich mich, daß Du - wenn Du Deinem Arbeitgeber unterstellst, das Ausgabedatum der neuen Arbeitsschutzbrille zu fälschen - Du nicht unterschrieben hast mit dem Zusatz: "Ausgehändigt am ............. Ich hätte das getan.
du hattest die Wahl die Arbeit zu verweigern......und jetzt hoffst du auf eine hohe Schmerzensgeldabfindung
sehe ich auch wie Maximilian
Weder der Schichtleiter noch der Betrieb haftet hier. Aber die BG des Betriebes ist Dein Ansprechpartner.
Schmerzensgeld wirst Du nicht bekommen. Aber die BG wird dafür sorgen das Deine Verletzung so gut wie möglich auskuriert wird und auch je nach Lage nach der Gesundung ev eine Rente oder einmalige Zahlung tätigen.
Des weiteren wird sie auch dafür Sorge tragen das der Betrieb die Arbeitsschutzbestimmungen einhält.
Wegen dem fehlenden Datum: Du wirst doch sicher Kollegen haben die Deine Version bestätigen können?!
Aber Du solltest weniger auf Rache aus sein. (So klingt es in Deiner Frage an)
diese Wahl hat man oft nicht. Was passiert wohl mit einem AN der am ersten Tag sagt nee macht mal selber und ohne mich?