Künftiger Arbeitgeberwechsel bei Finanzierung angeben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ihr das bisher nur mündlich wisst, und der aktuelle Vertrag noch gültig ist, alles kein Thema. Sollte aber schon etwas schriftlich wegen der Auslagerung bzw. Änderung vorhanden sein: siehe folgendes:

Ihr solltet es der Bank unbedingt melden - die Bank könnte sonst eine Sonderkündigung auch lange im Nachhinein geltend machen und sogar auf Schadenersatz klagen, da der Vertrag wissentlich mit anderen Angaben gemacht wurde. Da es ein Tochterunternehmen ist, wird es also ein "neuer" Arbeitgeber sein. Wenn der Vertrag unbefristet ist, alles kein Problem. Auch wenn das Gehalt gleich bleibt.

Aber ihr seid sogar verpflichtet, das zu melden. Denn vor Unterschrift heisst, dass sich zu den aktuellen Vertragsbedingungen etwas gravierendes (neuer Arbeitgeber bzw. anderer Arbeitsvertrag) geändert hat.

Wenn ihr eine gute Bank habt und Ihr euch mit dem Berater gut aufgehoben fühlt, würde sich diese Frage jedoch so hier nicht stellen, sondern ihr hättet sofort mit dem Berater Kontakt aufgenommen... also auf jeden Fall mit dem Berater besprechen!

y

Sowas muss nur angegeben werden, wenn das neue Arbeitsverhältnis befristet ist. Sofern der neue Job unbefristet ist und das Einkommen nicht enorm abweicht, brauch die Bank das nicht zu wissen.

Nein, das würde ich nicht machen. Sie Bank interessiert doch nur das regelmäßige Einkommen, egal welche Firma das zahlt.

Hallo, ich würde es mitteilen, denn wenn sie`s dann genehmigen,ist alles klar. Wo ist das Problem?! Gg