Kündigungsfrist Wohnung : vorzeitiger Auszug möglich?

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Wenn die Kündigungsfrist mit drei Monaten im Mietvertrag festgehalten ist, dann beträgt sie auch drei Monate. Du kannst aber mit dem Vermieter reden, dass Du Dich um einen Nachmieter bemühst...dann könnte es vll. klappen.

Mir ging es mal ähnlich. Wohnung mit Ehemann gehabt... Trennung ... wir wollten beide die Wohnung nicht mehr, Sofortigen Nachmieter gesucht... Der hat aber nicht die volle Miete gezahlt... wir mussten noch etwas drauflegen... Aber wenigstens waren wir die Wohnung los...

Triefgurker 
Fragesteller
 24.06.2014, 20:17

ja, mit nem Nachmieter könnte ich sogar Glück haben, da ich in einer sehr, sehr begehrten Wohnlage wohne - direkt den Park vor der Haustüre ! auch mit der Vermieterin verstehe ich mich bestens, aber ob die da mitspielt ? :(

Ostseemuschel  24.06.2014, 20:25
@Triefgurker

Wenn man einen Nachmieter hat... klappt das meistens...

Triefgurker 
Fragesteller
 24.06.2014, 20:43
@Ostseemuschel

okay, ich werds versuchen, denn was ich entdeckt habe ist eine unfassbar schöne Traumwohnung, wo ich auch bereit bin, die teure Maklercourtage zu bezahlen !

Triefgurker 
Fragesteller
 24.06.2014, 20:56
@Ostseemuschel

ich kauf mir irgendwo n Muschlchn, dann werde ich Glück haben !

Triefgurker 
Fragesteller
 26.06.2014, 08:07
@Triefgurker

vielen lieben Dank an alle ! ihr habt alle n Stern verdient ! liebe Grüße

Ostseemuschel  26.06.2014, 09:31
@Triefgurker

Danke Herr Gurke und viel Glück... Muschel drückt die Daumen...;-)

Da die Kündigungsfrist aber 3 Monate beträgt, farge ich mich, ob es möglich und auch rechtens wäre, vorzeitig zu kündigen ?

Was bitte verstehst Du unter vorzeitig kündigen?

Mit der für Mieter gesetzlichen Frist kannst Du jetzt zum 30.9.2014 kündigen.

Sofern das per Vertrag nicht ausgeschlossen ist.

Nachmieter kannst Du vorschlagen, mehr aber auch nicht.

Triefgurker 
Fragesteller
 24.06.2014, 20:42

dann frage ich mich, warum wirklich fast alle Makler im Internet Wohnungen anbieten, die entweder sofort frei sind oder innerhalb von 4 Wochen ! denken die denn nicht an all die Wohnungssuchenden, die dann n Problem wegen der Kündigungsfrist haben ???

anitari  25.06.2014, 08:23
@Triefgurker

Weil entweder die Wohnungen schon länger leer stehen oder der VM sich den Knatsch mit den Mietern wegen Besichtigungen ersparen will und sie erst anbietet wenn die Mieter ausgezogen sind.

---Leider habe ich die Erfahrung gemacht, daß die meisten Wohnungen aus dem Internet " sofort frei " sind oder zum nächsten Monat. ----

das schreibe ich in meine Inserate auch immer. Zusätzlich sagen ich bei Besichtigungen, dass es noch andere Interessenten gibt, und ich eine schnelle Entscheidung will. Die Wohnungen stehen unter Umständen aber schon länger leer. Die Aussage, dass eine Wohnung sofort bezugsfertig ist, sagt erst einmal gar nichts aus.

Lange Rede, kurzer Sinn: Frag den Makler erst einmal, was denn der spätmöglichste Einzugstermin wäre. Vielleicht machst Du Dir umsonst Gedanken.

Verträge sind dazu da eingehalten zu werden. Das würdest du ja von deiner Vermieterin auch erwarten. Ausziehen kannst du natürlich jederzeit, aber die Miete musst du bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen.

Nein, eine vorzeitige Kündigung ist nicht rechtens.

Der vernünftige Mensch geht in einem solchen Fall zu seinem Vermieter und redet mit dem, ob er nicht mit einem einen Auflösungsvertrag aufsetzt.

Dies würde ich erst aber dann tun, wenn ich die Zusage für das neue Objekt der Begierde so gut wie in der Tasche habe, weil sonst hast du deine alte Wohnung los und keine neue!

Und natürlich kann der bisherige Vermieter auch ablehnen.

Nichts ist ohne Risiko.

Triefgurker 
Fragesteller
 24.06.2014, 21:52

was aber, wenn ich bei der Traumbude die Zusage bekomme, dann meine Vermieterin ( zu der ich nen sehr guten Draht habe ) um einen vorzeitigen Aufhebungsvertrag bitte, damit ich ausziehen kann - und sie ablehnt ? die Chancen sind zwar gut, nen Nachmieter zu finden, aber das kann ja auch 1-2 Monate dauern und dann ist meine Traumbude vergeben ! Das ist ja das, was mich so aufregt : nahezu alle Buden vom Internet ( meist Maklerangebote ) sind Wohnungen die sofort frei sind. Machen die sich denn keine Gedanken darüber, wie ein Wohnungsinteressent da einziehen soll ?

Knarff  24.06.2014, 21:57
@Triefgurker

Nun, sie kann ablehnen, ja. Das ist ihr gutes Recht.

Dann kannst du entweder, sofern du es dir natürlich leisten kannst, beide Wohnungen ein oder zwei Monate gleichzeitig mieten, oder wenn du dir das nicht leisten kannst und dein neuer potentieller Vermieter in Bezug aufs Bezugsdatum nicht mit sich reden lässt, hast du leider Pech gehabt.

Übrigens die Story von wegen "drei Nachmieter stellen und man darf egal was der Vermieter sagt früher aus dem Mietvertrag aussteigen" ist falsch.

An wen dein Vermieter nach dir vermietet, ist und bleibt einzig und alleine deine Sache, also solltest du das mal gehört haben oder gar daran denken, da mach dir bitte keine Hoffnungen, denn das ist absolut falsch, aber auch nicht tot zu kriegen!