Kündigungsfrist - Wie lange? Leihfirma, Probezeit...

6 Antworten

Die Kündigungsfrist kann, außer im Arbeitsvertrag, auch tariflich oder seltener per Betriebsvereinbarung geregelt sein.

Sie schreiben dass Sie gerade erst begonnen haben. Wurde mit Ihnen eine Probezeit vereinbart?

Sollte für Sie keine Regelung gelten, so gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß §622 BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit:

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Die Kündigung bedarf der gemäß §623 BGB immer der Schriftform.

Peter Kleinsorge

Wenn Du grad erst begonnen hast, bist Du ja noch in der Probezeit. Da ist es normalerweise 14 Tage. Das heißt, wenn Du heute kündigst, musst Du noch 14 Tage arbeiten.

Du k annst dir doch jederzeit eine andere Arbeit suchen. Wenn du was gefunden hast, kündigst du mit einer Frist von 14 Tagen. Wo ist das Problem?

Schneeleopardin 
Fragesteller
 11.01.2010, 19:21

Wer hat gesagt das ich es anders mache? Wenn man keine Lust hat zu antworten, sollte man es lassen.

Die normale Kündigungsfrist sind 14 Tage.