Kündigungsfrist 3 Monate Mietwohnung trotz mündlicher Zusage einen Nachmieter zu finden?
Guten Abend, am 15.09.2017 habe ich meine Wohnung bei einem Bauverein gekündigt. Am 18.09.2017 erfolgte bereits die Wohnungsabnahme. Bei der Abnahme fragte ich ob ich einen Nachmieter zum 01.10.17 suchen darf. Dies wurde bejaht. Daraufhin haben sich fünf Personen beim Vermieter (Bauverein) vorgestellt, die die Wohnung ab dem 01.10.2017 anmieten wollten. Diese Personen wurden vom Vermieter alle, bis auf eine sehr hartnäckige Dame, ignoriert. Die Dame hat daraufhin ein Angebot erhalten und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, unter anderem auch einen Übernahmevertrag mit mir. Ich bin bereits zum 30.09.17 ausgezogen, was auch in meiner Kündigung vermerkt war. Der Dame (mögliche Nachmieterin) wurde nun gesagt, dass die Wohnung erst ab dem 01.01.2018 anzumieten sei, man jedoch eine Ausnahme machen zum 01.12.2017 machen könnte. Das würde aber noch lange nicht heißen, dass sie die Wohnung auch bekäme. Ich kann es mir nicht leisten doppelt Miete zu zahlen und habe auf das Wort des Bauvereins bei der Wohnungsabnahme gehofft :"ich solle mir keine Sorgen machen, sie seien auch über das Mietverhältnis hinaus für mich da." Darf der Bauverein so vorgehen, wenn ich die mündliche Erlaubnis habe, einen Nachmieter zu finden? Habe ich ein Recht einen Teil der Miete einbehalten, wenn ich dort nicht mehr wohne? Vielen Dank für eine Rückmeldung. Freundliche Grüße, Sandra Schmidt
8 Antworten
Guten Abend, am 15.09.2017 habe ich meine Wohnung bei einem Bauverein gekündigt. Am 18.09.2017 erfolgte bereits die Wohnungsabnahme. Bei der Abnahme fragte ich ob ich einen Nachmieter zum 01.10.17 suchen darf. Dies wurde bejaht.
Du hast eine dreimonatige Kündigungsfrist und die geht bis 31.12.17
Auch wenn man Nachmieter stellen darf, keinen muss der Vermieter nehmen und er entscheidet auch zu wann er einen neuen Mietvertrag abschließt.
Es ist auch egal ob Du schon ausgezogen bist und die Wohnungsübergabe stattgefunden hat.
Ich kann es mir nicht leisten doppelt Miete zu zahlen
Das man aber immer einplanen, wenn man umzieht.
Darf der Bauverein so vorgehen, wenn ich die mündliche Erlaubnis habe, einen Nachmieter zu finden?
Ja.
Habe ich ein Recht einen Teil der Miete einbehalten, wenn ich dort nicht mehr wohne?
Du musst bis zum Ende der Kündigungsfrist die volle Miete zahlen, es sei denn der Vermieter schließt mit einem Nachmieter einen Mietvertrag ab der in Deiner Kündigungsfrist beginnt.
Mündlich zählt im Ernstfall nicht. Auch wenn du Nachmieter präsentierst, müssen sie keinen akzeptieren. Und auch wenn du dort nicht mehr wohnst, hast du mit zum angegebenen Mietende deine Miete weiterhin zu zahlen. Schließlich existiert ein bestehender Mietvertrag und eine rechtmäßige Kündigung legt das neue Mietenddatum fest.
Vor allem darfst Du Dich an Deinen Vertrag halten...
Du kündigst Mitte September und willst, das innerhalb von 2 Wochen ein Nachmieter ausgewählt wird. Der Bauverein eben nicht die erst beste nehmen, die als ernsthafte Kandidatin auftritt, sondern noch in Ruhe nach besseren Mietern suchen. Vielleicht will man in der Wohnung noch was verbessern, was aufgrund momentan langer Vorlaufzeit bei Handwerkern eben etwas dauert.
Da kannst Du nichts machen, sondern froh sein, dass Du wenigstens die Dezembermiete sparst.
Der Vermieter darf weiterhin Miete von Dir verlangen. Da du zwar gekündigt hast aber 3 Monate Frist hast.
Ob du Nachmieter besorgst oder nicht, die sind im Recht da ein Vertrag besteht.
Nächstes Mal erst neue Wohnung auf den Termin suchen wo bei der alten Wohnung "raus" bist.
Nur weil du einen Nachmieter suchen darfst heißt das nicht das sie diesen auch annehmen müssen. Solange der Vertrag noch läuft musst du auch die Miete dafür zahlen, ob du darin wohnst oder nicht spielt keine Rolle.