Mietzahlung nach Todesfall
Hallo, Wollte mal wissen, wie lange ich Miete zahlen muss. Mein Opa ist verstorben und ich habe der Vermietrin sofort einen Nachmieter, der die Wohnung so nimmt wie Sie ist und würde ab folgenden Monat schon Miete zahlen. Sie sagte, das Sie keine Zeit hat und erst am 3 des nächsten Monats vorbei kommt und dann noch bis zum 16ten Bedenkzeit braucht und der neue Mieter erst dann den Monat einziehen könnte. Das war ihm zu lang, muss ich nun weiter Miete Zahlen für den Verstorbenen Opa ?
Gruß
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte..
8 Antworten
Nach dem Tod des Mieters treten die Erben in den Mietvertrag ein. Sie haben jedoch im ersten Monat eine Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten.
du musst nur zahlen, wenn du Opas Erbe bist und das Erbe nicht ausgeschlagen hast!
Mietverträge, wie auch alle anderen Verträge, enden nicht mit Tod eines Vertragspartners.
Sie gehen auf den/die Erben über.
Wenn diese den Vertrag nicht fortsetzen wollen müssen sie ihn kündigen.
Je nach dem wer Erbe Deines Opas ist muß den Mietvertrag jetzt kündigen.
Das ist, sofern die schriftliche Kündigung spätestens am 4.6.14 bei der VMn ist, zum 31.8.14 möglich.
So lange muß natürlich Miete und Nebenkosten gezahlt werden.
Vorgeschlagene Nachmieter muß die VMn nicht akzeptieren.
Vorausgesetzt Du bist Erbe: Solange der Vertrag nicht gekündigt ist, musst Du ewig weiterzahlen, auch wenn Du tausend Nachmieter hast. Auch Verträge werden "vererbt"...
Hast du die Wohnung überhaupt schon gekündigt?