Mietzahlung nach Todesfall

8 Antworten

Nach dem Tod des Mieters treten die Erben in den Mietvertrag ein. Sie haben jedoch im ersten Monat eine Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten.

du musst nur zahlen, wenn du Opas Erbe bist und das Erbe nicht ausgeschlagen hast!

Mietverträge, wie auch alle anderen Verträge, enden nicht mit Tod eines Vertragspartners.

Sie gehen auf den/die Erben über.

Wenn diese den Vertrag nicht fortsetzen wollen müssen sie ihn kündigen.

Je nach dem wer Erbe Deines Opas ist muß den Mietvertrag jetzt kündigen.

Das ist, sofern die schriftliche Kündigung spätestens am 4.6.14 bei der VMn ist, zum 31.8.14 möglich.

So lange muß natürlich Miete und Nebenkosten gezahlt werden.

Vorgeschlagene Nachmieter muß die VMn nicht akzeptieren.

Vorausgesetzt Du bist Erbe: Solange der Vertrag nicht gekündigt ist, musst Du ewig weiterzahlen, auch wenn Du tausend Nachmieter hast. Auch Verträge werden "vererbt"...

Hast du die Wohnung überhaupt schon gekündigt?