Wie oft darf ein vermieter wegen eigenbedarf kündigen?

6 Antworten

Einfach nur die Angabe "Eigenbedarf" reicht nicht aus, sie muss in der Kündigung angeben, wer konkret dort einziehen soll. Hat sie das nicht, ist die Kündigung unwirksam.

Hinsichtlich der Kündigung wegen Eigenbedarfs hat der Gesetzgeber die Hürden sehr hoch gelegt. Der Vermieter muss wirklich sehr detailliert darlegen, wieso er die Wohnung benötigt. Die Gerichte entscheiden da sehr oft zu gunsten des Mieters.

In der Eigenbedarfskündigung muss stehen, wer dort wohnen soll, wieso, wo diese Person bisher gewohnt hat, warum sie ausgerechnet diese Wohnung benötigt und sich nicht irgendwo eine andere Wohnung finden kann.

Darüber hinaus muss der Vermieter, wenn in der Zwischenzeit eine Wohnung frei geworden ist, diese Ihnen anbieten. Sonst ist die Eigenbedarfskündigung unwirksam.

Unter folgender Adresse http://www.jurarat.de/musterschreiben-kuendigung-wegen-eigenbedarf habe ich eine gute Vorlage für Eigenbedarfskündigung gefunden. Ich empfehle Ihnen sich diese anzusehen und das mit dem Schreiben Ihres Vermieters zu vergleichen. Ist der Vermieter inhaltlich auf alle Punkte eingegangen, dann kommen Sie da nur noch über die Härtefallregelung raus. Wobei ich Ihre Chancen mit einer 100% Behinderungen als sehr gut einschätze.

Ist der Vermieter hingegen nicht auf diese Punkte eingegangen, dann stehen Ihre Chancen ausgezeichnet, da die Kündigung dann unwirksam ist.

Falls Sie der Kündigung widersprechen möchten, worauf Sie der Vermieter im Übrigen im Schreiben aufmerksam machen muss, haben Sie zwei Monate vor dem Datum, welches im Schreiben enthalten sein muss, Zeit. D.h. ich würde auch nicht viel früher wiedersprechen, dann haben Sie mehr Zeit.

Im Übrigen ist es eine Straftad vermeintlich lästige Mieter über eine Eigenbedarfskündigung loszuwerden und das kann für den Vermieter sehr sehr teuer werden. Vielleicht erinnern Sie ihn mal dadran.

such dir ne neue wohnung ganz in ruhe

das hat auf dauer keinen sinn, da wohnen zu bleiben, also such dir was nettes neues

wenn du der anderen familie dies mitteilen würdest, was die VM getan hat, könnten diese sie verklagen.

du kannst dieses wissen auf vielfältige art einsetzen, je nachdem, wieviel skrupel du so hast

auf gar keinen fall würde ich mir von der VM da druck mit meinem auszug machen lassen, aber ich würde auf jeden fall ausziehen, weil du hast eh sonst stress da auf dauer, das muss man sich nicht antun, es gibt mehr wohnungen als mieter

Meine Frage ist,hat der Vermieter den Eigenbedarf begründet? Nur Eigenbedarf anmelden ist unwirksam!

Inhalt des Briefes zur Eigenbedarfskündigung Schon in der Erklärung des Eigenbedarfs begehen viele Vermieter entscheidende Fehler. Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt und er muss einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt (§ 573 Abs. 3 BGB). Keine ausreichende Kündigungsbegründung liegt vor, wenn der Vermieter als Kündigungsgrund lediglich angibt, er benötige die Wohnung dringend für eigene Wohnzwecke oder wegen der besseren Wohnverhältnisse. Der bloße Wunsch, in der eigenen Wohnung auch zu wohnen, ist kein ausreichender Kündigungsgrund. Es reicht auch nicht aus, den Gesetzestext per "copy&paste" einzusetzen und darauf hinzuweisen, die bisherige Wohnung ist deutlich kleiner als die vermietete Wohnung. In derartigen Fällen kann vom Vermieter verlangt werden, dass er darlegt, warum er zukünftig ausgerechnet in der bisherigen Mietwohnung wohnen will. Fazit: Eine allgemeine Begründung ist nicht ausreichend. Denn der Mieter soll aufgrund der Darlegung im Kündigungsschreiben prüfen können, ob eine Verteidigung gegen die Eigenbedarfskündigung sinnvoll ist. Sofern die notwendigen Angaben fehlen ist die Kündigung unwirksam, d.h. die Kündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf wird auch nicht durch das Nachschieben von (neuen) Gründen wirksam. Gründe, die den schon benannten Eigenbedarf hingegen ergänzen und erst nach der erfolgten Kündigung entstanden sind, können aber nachgeholt werden. Es ist auch zulässig, im Zivilprozess die genannten Kündigungsgründen zu ergänzen und besser zu konkretisieren. Stehen im Mietvertrag mehrere Personen als Mieter, so ist allen Mietern entsprechend zu kündigen. Beispiele für Fehler im Brief der Eigenbedarfskündigung: • Ist die Erklärung schriftlich und eindeutig begründet worden? • Ist sie fristgerecht zugestellt worden? • Sind die Personen für Eigenbedarf genau bezeichnet worden? • Ist der Sachverhalt insgesamt genau dargelegt worden? • Ist bei Umwandlungen die Sperrfrist des § 577a BGB eingehalten worden? • War der Kündigungsgrund schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages absehbar? • Gibt es im Haus eine vergleichbare leerstehende Wohnung?

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/r1011.htm

Ich rate Ihnen dringend,beim Mieterschutzbund sich Rat zu holen.

Für den Vermieter wird es wahrscheinlich sehr,Sie aus der Wohnung zu bkommen,da ja die Härtefallregelung greifen könnte.

Sie müssen so schnell wie möglich der Kündigung widersprechen!

MFG

Johnny

Such Dir mal einen Anwalt. 1. Könntest Du ein Härtefall sein. 2. Muss der Vermieter für Umzug und kosten aufkommen wenn sich herausstellt, dass kein Eigenbedarf vorliegt. Ich hatte gerade den Fall mit meinen Eltern. Die Vermietr haben auch auf Eigenbedarf gekündigt und wohnen dann doch nicht drin... Auch kein Sohn etc. Du solltest aber zur Klärung Deiner Rechte und Möglichkeiten einen Anwalt aufsuchen.

Jetzt mal im Ernst, wieso ist man mit MS und Kind ein Härtefall?

@Reservist

bin zu 100 Prozent schwerbehindert

Das hat der Fragsteller geschrieben und deswegen kann es ein Härtefall sein!

@johnnymcmuff

Danke, das hatte ich gemeint.