Gelten Epilepsie u. Multiple Sklerose bei Kündigung als Härtefall?

3 Antworten

Kommt auf die Einschränken an die ihr beiden habt... so pauschal kann man das nicht sagen.

Ich komm wohl doch nicht um nen Anwalt rum :-/

@Stevie

Der Anwalt steht auf deiner Seite und will dein Geld. Ob du bei dieser Sachlage Recht behältst ist sehr ungewiss.

Redet mit dem Käufer, selbst wenn eure Krankheit eine besondere Härte beuten sollte, wird er euch über kurz oder lang rausbekommen! Ihr werdet es dann wohl lediglich nur auf eine derzeit unbestimmte Zeit verschieben/verzögern können.

Vielleicht, sofern es seine finanziellen Mittel erlauben, möchte der Käufer dieses Risiko nicht eingehen und wird sich großzügig zeigen und sich finanziell am Umzug beteiligen. Dann habt ihr unter Umständen die Möglichkeit euch ein Umzugsunternehmen zu nehmen.

Ich denke nicht, das man das so beantworten kann. Ich würde mich an einen Anwalt wenden, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. Er wird dir das genauer sagen können.

ja so dachte ich mir das schon fast...