Kündigung wegen Eigenbedarf und keine Alternative gefunden?

6 Antworten

Wie lange wohnst Du schon in der Wohnung? Wann hat der Vermieter Dir gekündigt? Mit welcher Kündigungsfrist? Wie wurde der Eigenbedarf begründet?

Stelle mal als Antwort das Schreiben hier rein, aber bitte Namen, Adresse usw. unkenntlich machen.

Dann können wir beurteilen ob die Kündigung wirksam ist.

Sollte die Kündigung wirksam sein, würde ich es nicht auf eine Räumungsklage ankommen lassen sondern versuchen sich mit dem Vermieter zu einigen.

Hast Du einen Makler für die Wohnungssuche eingeschaltet? Hast Du einen festen unbefristeten Job ohne Probezeit? Wie hoch ist Dein Einkommen?

Hat der Vermieter noch andere Wohnungen?

Dann wird eine Räumnugsklage eingereicht und sobald ein vollstreckbarer Titel rechkräftig vorliegt, holt man Sie samt Ihrer Habe zwangsweise raus; die Kosten des Verfahens und der Räumung gehen zu Ihren Lasten.

Ihre Unterbringung erfolgt dann in einer Notunterkunft, Ihre Sachen von Wert werden bis zur Versteigerung eingelagert.

albatros  23.04.2019, 10:36

Zunächst ist immer zu prüfen, ob die BK überhaupt formal korrekt und damit wirksam ist.

Zunächst muss der VM eine Eigenbedarfskündigung glaubhaft machen. Hierfür gibt es einige Gesetzgebungen, z.B. BGB § 573. In dem Kündigungsschreiben muss eindeutig der Zweck, etwa für welche Person / Kinder etc., erkennbar sein.

Wenn das Recht auf seitens des VM ist, musst du ausziehen und in dem Zeitraum eine entsprechende Wohnung gefunden haben.

Sollte der VM eine Räumungsklage anstreben was unter den Umständen sein Recht wäre, muss er finanziell in Vorlage treten, kann die daraus resultierenden Kosten aber von dir einklagen. Letztendlich bezahlst du und solltest dir überlegen, wie weit du es kommen lässt.

Er kann dich nicht einfach vor die Tür setzten, er muss eine Räumungsklage vor Gericht veranlassen.

Besser aber du bittest deinen Vermieter um Aufschub

Deema811 
Fragesteller
 20.04.2019, 23:46

Wenn er aber eine Räumungsklage veranlässt, bezahle ich die Kosten nacher?

berlina76  20.04.2019, 23:47
@Deema811

Wenn die kündigung rechtens war, ja. Deshalb wie gesagt lieber versuchen einen Aufschub auszuhandeln.

herakles3000  21.04.2019, 00:06
@Deema811

Nein wer das bezhalt ist erstmal der vermieter erst recht wen du noch vor dem gerichtsurteil ausziehsen soltest! Außerde nicht jede kündiegung wegen angeblichem eigenbedarf iat auch eine wegen eigenbedarf! Was anderes wäre es wen du verleirst udn der richte rdir die kosten aufbrummt wender anwalt des vermiters eien schlafmütze ist wird das schonmal vergessen zu beantragen!

Wen du gerichtlich dagegen vorgehst dan dauert es bis zu einem jahr bis es zu einer gerichtverhaldlung kommt was dir auch neue zeit einbrinegn würde!

Schau mal auf mietrecht.org. Hier wird dir geholfen. Die Typen, die dich hier gleich auf die Straße setzen wollen, sind alles Vermieter. Also Obacht! Lass dich nicht verarschen!