Kündigung vor Vertragsbeginn? – Wann beginnt der Vertrag

3 Antworten

Das ist rechtens und Ansprüche auf Zahlung bestehen auch nicht. Hier wurde, wenn ich es richtig verstehe, seitens des Arbeitgebers gekündigt bevor der Vertrag in Kraft getreten ist.

Genau genommen geht es um eine Betreuungsplatz für ein Kind. Die Eltern des Kindes haben einen Vertrag für die Betreuung unterschrieben und habe nun – relativ kurzfristig –gekündigt. Aus Sicherheisgründen haben wir aus diesem Grund eine Kauton eingeführt da wir diesen Platz ja über Monate im Vorfeld freihalten müssen und uns im Falle einer Kündigung ein wirtschaftlicher Schaden entsteht – sofern wir keinen adäquaten Ersatz finden können, war zum augenblicklichen Zeitpunkt nahezu unmöglich ist.

Nun ist eben genau dieser Fall eingetroffen und zu allem Überfluss fordern die Eltern nun ebenfalls die Kaution zurück und drohen mit übler Nachrede. Dies ist zwar auch ein Straftatbestand – der allerdings nachzuweisen schwierig werden dürfte.

anitari  03.07.2011, 15:02

Wenn vertraglich vereinbart wurde das eine Kündigung erst ab Vertragsbeginn (1.9.2011) möglich ist, ist das verbindlich und die Eltern hätten den Vertrag, zwar schon jetzt, aber eben erst zum 31.10.2011 kündigen können.

Das hat nichts mit übler Nachrede zu tun sondern das sind ganz schlicht und ergreifend die AGBs des Dienstleisters. Die der andere Vertragspartner mit seiner Unterschrift anerkannt hat.

Also überprüfe noch mal genau ob im Vertrag steht das er erst ab Vertragsbeginn gekündigt werden kann. Das ist ganz wichtig. Denn wenn das nicht ausdrücklich so im Vertrag steht sind die Eltern im Recht.

Normalerweise kann ein Vertrag, wenn nichts anderes vereinbart wurde (z. B. Kündigungsverzicht oder bestimmte Vertragslaufzeit), sofort nach Unterschrift gekündigt werden. So das im Idealfall keinerlei Zahlungen fällig werden.

Aber ohne genauere Infos um was für einen Dienstleistungsvertrag es geht kann man die Frage nicht korrekt beantworten.