Sind Preiserhöhungen noch vor Vertragsbeginn wirklich rechtlich?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie kann ich soetwas verstehen??

Zunächst einmal mit der Vorstellung, dass der Vertrag über "Lieferung von Strom nach Tarif XYZ" abgeschlossen wurde nicht über "Lieferung von Strom für 123,45 €/Mon.".

Würde sich der Preis erst ab 1.3. erhöhen, könntst du auch nicht auf Lieferung zu den alten Konditionen bestehen, die du seit Januar bezahlst. Das Zusammentreffen von Erhöhung und Vertragsbeginn ist also hier rein zufällig.

Rechtlich gesehen kannst du nur bei Verträgen mit Mindestlaufzeit und Preisgaarntievereinbarung daruf vertrauen, dass diese eingehalten werden - was sich aber höchst selten zum Vorteil der Kunden rechnet :-O

Rechtlich gesehen bietet dir der Versorger Vertrag zu geänderten Bedingungen an. Unwidersprochen gelten die als akzeptiert, widersprochen hast du außerordentliches Kündigungsrecht.

G imager761

Vielen Dank. Jetzt ist alles klar. Das kann ich nachvollziehen.

Ich Denke, man hätte Dich darüber informieren müssen, bei Vertragsabschluss, dass die Preies ab 1.1. steigen und angepasst werden oder zumindest nach her, damit Du ev, Zeit hättest für eine Kündigung!

Müsste sowas nicht auch im Mietvertrag drin stehen? L.G.Elizza

Ich gehe davon aus, dass sie bei Vertragsabschluss schon wussten, dass es eine Preisveränderung ab 1.1. geben wird. Aber wer gräbt sich schon sein eigenes Grab.

Insofern hat sich meine Einsicht, dass "Vertrauen" nur noch ein hübsches Wort ist, dass im "Konkurrenzkampf" schlichtweg übergangen wird, verstärkt.

Ist nur die Frage, wie ich das Gelernte jetzt für mich nutzen kann?

Schau bitte nochmals in die AGB's - es könnte sein, dass eine Preiserhöhung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist :-(

Die Erhöhung des Strompreises findet allerdings nur vor Lieferbeginn und nicht vor Vertragsbeginn statt. Der Vertrag mit dem Stromanbieter läuft doch (seit Herbst) und ist rechtskräftig. Nur der Lieferbeginn ist ab dem 01.01..

Ich würde auf den Vertrag und somit auch auf den vereinbarten Preis bestehen - ihr habt ja nicht aus Spaß einen Vertrag abgeschlossen. Der Lieferant verpflichtete sich, Dir eine bestimmte Strommenge zu einem bestimmten (festen!?) Preis für eine bestimmte Dauer zu liefern - dafür hast Du Dich verpflichtet, diese Strommenge für den Zeitraum zu dem Preis abzunehmen. Du hättest den Preis ja auch zahlen müssen, wenn der Preis für die übrigen Kunden gefallen wäre...

Der Lieferant verpflichtete sich, Dir eine bestimmte Strommenge zu einem bestimmten (festen!?) Preis für eine bestimmte Dauer zu liefern - dafür hast Du Dich verpflichtet, diese Strommenge für den Zeitraum zu dem Preis abzunehmen.

Woher nimmst du denn bloß die Vermutung einer deratigen Vertragsgestaltung?

Könnte es nicht genausogut sein, dass er fristgerecht den Stromabieter wechselte, weil der günstigere Arbeitspreise und Preise pro kWh als ein alter Versorger anbot?

Natürlich kann ein Vertragspartner sein Angebot bereits mit Vertragsbeginn durch Preiserhöhung verändert anbieten so wie durch jederzeitige Änderung dananch - das klingt hier etwas merkwürdig, ist es rechtlich gesehen aber nicht. Auch muss er Alt- und Nekunden nicht unterschiedlich behandeln :-O

G imager761

@imager761

Daher schrieb ich ja auch, dass er mal in den AGB's nachschauen soll :-) Bei meinem letzten Wechsel (u.a. wegen günstigeren Preisen), habe ich einen Vertrag über eine bestimmte Menge Strom zu einem festgelegten Preis abgeschlossen. Wie der Vertrag des Fragestellers im einzelnen aussieht, kann ich nicht wissen...

Genau so ist es. Auf dein Kündigungsrecht wurdest du ja hingewiesen.