Vertragsbeginn

4 Antworten

Du meist bestimmt "kostenlos" und nicht umsonst trainieren. Nun deine Angaben sind nicht ausreichend um eine korrekte Antwort zu geben. Vertragsbeginn: 01.12.2012 ? Wann dieser unterschrieben wurde und die Zahlung erfolgt ist unerheblich. Kündigungsfrist laut Vertrag?????? 6 Wochen zum Quartalsende? oder was steht da ????

Wann dieser unterschrieben wurde und die Zahlung erfolgt ist unerheblich.

Und welches Datum ist dann maßgebend wenn nicht der Tag der Unterzeichnung oder des Zahlungsbeginn?

Und die Dauer der Kündigungsfrist spielt hier keine Rolle, ich habe gefragt zu welchem Datum ich die Kündigungsfrist beachten muss, wann der Vertrag in Kraft tritt, das ist meine Frage:

Vertragsbeginn: 01.12.2012 ?

Wann ein Vertrag in Kraft tritt, kann man vertraglich vereinbaren.

Wurde nichts vereinbart, muss man kucken, was dagegen sprechen könnte, dass der Vertrag im Moment der Unterzeichnung in Kraft tritt.

Ein Dienstleistungs-Vertrag mit einem Fitnessstudio regelt in der Regel außer dem Zahlungstermin und der Zahlungshöhe noch so einiges Anderes.

Warum sollte dieses Andere nicht wirksam werden ab Unterschrift? Oder spätestens ab erster Benutzung der Dienste des Studios?

Und auch die Zahlungspflicht und ihr Beginn wurde ja nicht vertraglich verändert - sondern lediglich erlassen durch eine einseitige Rechtshandlung des Dienstleistungs-Erbringers.

Wenn etwa ein Vermieter einer Wohnung sagt, "Ach wissen Se was? Im ersten Monat verzichte ich auf Ihre Miete!", dann ist der Mietvertrag ja dennoch auch für diesen ersten Monat gültig.

Etwa dafür, dass der Mieter sich an Dieses und Jenes zu halten hat. Und ansonsten gekündigt werden kann.

Und auch dafür, dass der Vermieter ab sofort die Wohnung nicht mehr betreten darf ohne Zustimmung der Mieters - egal, ob der Miete zahlt oder nicht.

Und in einem Fitnessstudio ist es genau so! Deshalb wird ein Vertrag im Zweifel ab Unterschrift gültig.

Und wirksam ab der ersten Benutzung der vereinbarten Sache bzw. Dienstleistung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das steht alles im Vertag, da gibts immer den "Vertragsbeginn", da muss das genaue Datum stehen

Laut Vetrag ist die Anmeldung am 18.11. erfolgt, der Zahlungsbeginn war der 01.12..

Ist die Anmeldung dann auch gleichzeitig der Vertragsbeginn (vermutlich?!) oder der Zeitpunkt des Zahlungsbeginns?

Als Beispiel kann ich ja auch einen Handyvertrag am 18.11. unterzeichnen, der zum 01.12. freigeschaltet wird, nur das ich diesen im Vergleich zum Fitnessstudio vorher halt nicht nutzen kann. Aber in diesem Fall wäre Vertragsbeginn doch der 01.12. und nicht zwei Wochen zuvor!?

Der 1.12. ist der Vertragsbeginn.

hast du dazu auch noch eine begründung?

@d1045

Die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages ist mit einem Vertragsbeginn gleichzusetzen.