Kündigung Mitgliedschaft Fitnessstudio, wann endet Zahlung?

3 Antworten

Wenn Du den November nicht bezahlst, kannst Du auch keine Leistung einfordern.

Mirjamka 
Fragesteller
 10.10.2014, 11:53

Ja, aber ich zahle ja dieses Jahr Oktober und das wäre das 13. mal,

Novos  10.10.2014, 12:06
@Mirjamka

am 23.10. wurde wohl der Oktober 13 bezahlt, oder durftest Du im Oktober kostenfrei besuchen?

FordPrefect  10.10.2014, 12:23
@Novos

Darum geht´s ihr ja. Wenn (wenn) sie fristgerecht gekündigt hat, dann endet ihr Vertrag am 17.10. (Datum der Anmeldung). Dann kann es aber auch für Oktober 14 keine Abbuchung mehr geben, bzw. nur für allenfalls noch anzurechnende Überhangtage. Die volle Monatsgebühr kann da jedenfalls nicht fällig sein.

Mirjamka 
Fragesteller
 12.10.2014, 20:14
@FordPrefect

Richtig.!!! Ich gehe einfach nächste Woche hin und kläre das persönlich..

Gehe einfach hin wie immer ! Wirst schon sehen was passiert !

Ahem...

Ich bin am 18.10.13 hin und wollte mich anmelden, habe die Anmeldung bekommen, ausgefüllt und abgegeben. Am 23.10.2013 wurde zum ersten mal abgebucht. Nun habe ich fristgemäß meinen Jahresvertrag gekündigt.

Das wage ich zu bezweifeln. Hast Du eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten? Denn eigentlich musst Du den Vertrag unter Einhaltung der Frist kündigen - und die ist bei Fitnessclubs üblicherweise 3 Monate. Wenn es also schlecht läuft, wird die Kündigung dann erst zum Oktober 2015 wirksam.

Nachdem ich gefragt, habe, wie lange ich noch die Kurse besuchen darf und wann das Geld zum letzten mal abgebucht wird, sagte die Leitung: "Im Oktober (also jetzt dann wieder, es wird meistens um den 20. abgebucht)"

Im Oktober kann keine Gebühr mehr fällig werden, wenn der Vertrag wirksam (s.o.) gekündigt wurde. Diese Art Jahresverträge haben immer einen Laufzeitbeginn entweder zum 1. oder zum 15. eines Monats. Hier ist wohl vom 15. auszugehen, somit gilt die Mitgliedschaft bis 14.10. Wird danach erneut abgebucht, ist entweder keine Kündigung wirksam geworden, oder die Abbuchung unzulässig. Allerdings gibt es Fälle, in denen in den AGB explizit festgelegt wird, dass sich die Laufzeit um die Anzahl der Tage verlängert, die der Vertrag bereits vor Beginn (Unterschrift) genutzt wurde (Schnuppermitgliedschaft etc.). Dann wäre ein 13. Beitrag evtl. korrekt. Bitte mal genau die AGB des Studios durchlesen zum Thema Laufzeitbeginn.

Mirjamka 
Fragesteller
 12.10.2014, 20:15

Das ist ja das lustige. Der Vertrag wurde ausgefült, abgegeben und fertig. Ab heute darfst du kommen so ungefähr. Einen Probetag habe ich bereits im August mitgemacht. War dann aber länger im Ausland und habe mich daher erst im Okt. angemeldet. Die Kündigungsfrist ist in diesem Fall nur 2 Monate, das passt alles..

Vielen Dank soweit