Kündigung erhalten und dann selber kündigen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ja, das geht. sollte man aber nur machen, wenn man bereits einen neuen vertrag unterschrieben hat, sonst droht eine sperre des ALG

wolliwolle  30.08.2011, 08:22

Jep, so ist es

Faxer 
Fragesteller
 30.08.2011, 08:26

Ahja, danke..so dachte ich es mir. Ja, meine Schwester in diesem Fall, will nicht einfach so kündigen. Sie sucht sich jetzt was neues und wenn es klappt, dann kann sie eben schon vorher gehen.

flirtheaven  30.08.2011, 08:30
@Faxer

jepp, das ist schlau. sie sollte aber trotzdem überlegen, sich gegen die kündigung zu wehren, falls es mit der neuen stelle nicht so schnell klappt

Faxer 
Fragesteller
 30.08.2011, 08:32
@flirtheaven

aus betrieblichen Gründen? Wie kann man sich da wehren?

flirtheaven  30.08.2011, 08:38
@Faxer

da fragt ihr am besten einen anwalt. betriebliche gründe werden immer vorgeschoben, wenn dem AG nichts anderes einfällt.

Faxer 
Fragesteller
 30.08.2011, 08:44
@flirtheaven

okay, werde ich in Betracht ziehen, danke. Aber villeicht findet sie schnell was neues, dann muss sie sich nicht damit rum ärgern.

Es gilt immer die Kündigung die zuerst ausgestellt wurde.In deinem Fall die des Arbeitgeber eine anschliessende Kündigung vom AN ist unwirksam.

Terrorpinguin  30.08.2011, 08:26

Wie kommst Du denn auf sowas?

user761  30.08.2011, 11:12
@flirtheaven

Das wurde bei einem Kollegen von mir beim Arbeitsgericht so entschieden.

Terrorpinguin  30.08.2011, 14:01
@user761

Das hatte sicher einen anderen Hintergrund.

Natürlich kannst auch du kündigen, und mit den Kündigungsfristen hast du auch recht.

Aber wenn du danach arbeitslos wirst, zahlt bei eigener Kündigung das Arbeitsamt 3 Monate lang nicht (die zahlen nur sofort, wenn der AG geköndigt hat).

Faxer 
Fragesteller
 30.08.2011, 08:30

"Ich" kündige doch nicht, bevor ich etwas neues habe. Es geht doch nur darum, ob "ich" der Kündigung des AG vorgreifen darf. Der geht ja nun davon aus, dass ich noch 3 Monate bleibe. Aber heute ist der 30. Es gäbe also noch die Möglichkeit heute und morgen zu kündigen...natürlich nur, wenn ich ab 01.10.11 einen neuen Job habe.

Wenn Du eine kürzere Frist hast, dann kündige zum kürzeren Termin.

Nur weil Dein AG Dir kündigt, hebelt das Dein Recht auf Kündigung nicht aus.

Normalerweise gelten die Kündigungsfristen für beide Seiten? Wieso sind die unterschiedlich?

flirtheaven  30.08.2011, 08:24

nein, nur die arbeitgeberseitige kündigungsfrist verlängert sich in abhängigkeit von der betriebszugehörigkeit, die arbeitnehmerseitige bleibt bei 4 wochen (§622 BGB). tarifvertraglich können andere fristen vereinbart werden, allerdings darf die arbeitnehmerseitige kündigungsfrist niemals länger sein, als die arbeitgeberseitige.

Terrorpinguin  30.08.2011, 08:27
@flirtheaven

Okay, das war mir nicht geläufig. Danke, flirtheaven.

Faxer 
Fragesteller
 30.08.2011, 08:24

Naja, der Arbeitgeber muss die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Und da kommt es drauf an wie lange der AN dort beschäftigt war, in diesem Fall beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 2 Monate, aber der AN hat die Kündigung schon 3 Monate vorher erhalten.

Wäre jedoch nicht sinnvoll. Wenn du eine Kündigung erhalten hast, kannst du gegen vorgehen, doch selber tage später kündigen geht nicht, denn die kündigung zählt von da an, als du sie erhalten hast ;-).

jedoch ist es von den geldern her doch immer am besten, wenn der Arbeitgeber dich kündigt

flirtheaven  30.08.2011, 08:25

natürlich kann der AN seinerseits kündigen und die kürzere kündigungsfrist nutzen. das ist auch sinnvoll, wenn er schon einen neuen job hat.

Terrorpinguin  30.08.2011, 08:27
@flirtheaven

So ist es, flirtheaven.

schneefwitchen  30.08.2011, 08:28
@Terrorpinguin

wenn er einen job hat, ist es sinnvoll, aber nicht ohne ;-). dort steht nichts von nem neuen job oder dergleichen, also geh ich von aus, das es dann ncht der fall wäre. aber gut ;-)

Faxer 
Fragesteller
 30.08.2011, 08:36
@schneefwitchen

habe ich nicht geschrieben, stimmt, sorry. Aber spielt ja zur Beantwortung der Frage keine Rolle.

schneefwitchen  30.08.2011, 08:40
@Faxer

dann habe ich mich geirrt, sorry. mir wurde damals sowas erzählt bei nem alten arbeitgeber.

Faxer 
Fragesteller
 30.08.2011, 08:42
@schneefwitchen

Siehste, daher kommt nämlich meine Unsicherheit, weil viele etwas anderes sagen und so trägt sich das dann immer weiter. Aber man lernt nie aus! ;)

schneefwitchen  30.08.2011, 08:47
@Faxer

da hast du recht. gut um wirklich sicher darzustehen müsstest du dich mit denr echten un pflichten auseinander setzen