Ist das Nötigung? Zum Aufhebungsvertrag gezwungen, keine Lohnzahlung
Hallo,
einem Bekannten wird eindeutig zustehender Lohn nicht ausbezahlt.
Sein Chef hat im in einem sehr unfreundlichem Gespräch die Zahlung von 750,-€ (etwa die Hälfte des Lohns) angeboten, wenn er sjetzt sofort einen Aufhebungsvertrag, der mit einer Kündigung schon auf dem Tisch lag, unterschreibt.
Mit dem Kommentar, dies würde er nur anbieten, weil er so sozial wäre und er an die drei kleinen Kinder meines Bekannten denken würde.
Zum Glück hat mein Bekannter sich darauf nicht eingelassen, obwohl er zur zeit nicht weiss, wie er finanziell die nächsten Wochen überstehen soll.
Der Arbeitgeber hält immer noch den Lohn zurück.
Beim Anwalt war er schon und der will Einstweilige Verfügung und zur Sicherheit auch Kündigungsschutzklage einreichen.
Meine Frage:
Kann er den betreffenden Filialleiter wegen Nötigung anzeigen???
Mein Bekannter ist nämlich auf 180 und ist bereit dies zu tun.
Dank für eure Antworten
6 Antworten
Leider schreibst du nichts über die Gründe für die Einbehaltung des Lohns. Wenn tatsächliche Gründe vorliegen, ist die Situation nämlich völlig anders zu bewerten. Grundsätzlich kann (nicht wahrscheinlich) in so einem Fall auch Nötigung vorliegen, das kann man auch zur Anzeige bringen. Das sollte aber mit eurem Anwalt abgesprochen werden. Ich würde deinem Bekannten raten, mit seinem Chef nicht mehr allein zu verhandeln sondern Zeugen mitzunehmen (Betriebsrat, Gewerkschaft, Kollegen, Anwalt) - auch das mit dem Anwalt besprechen.
Grundsätzlich ist es unredlich, wenn ein Arbeitgeber eine Unterschrift sofort verlangt. Er hatte schliesslich auch Bedenkzeit. Wenn dein Bekannter sofort unterschrieben hätte, wäre das wahrscheinlich sogar ungültig (aber das sind mitunter jahrelange Verfahren). Fristen sind aber durchaus üblich.
Ich bin ehrlich froh, dass bereits ein Anwalt hinzugezogen wurde. Wahrscheinlich ist es nicht möglich, dem Filialleiter eine Straftat wie Nötigung nachzuweisen. Kündigungsschutzklage hat in solchen Fällen meistens Erfolg, einstweilige Verfügung gegen die Einbehaltung der Lohnzahlungen sicher; es kann eventuell für den Filialleiter auch noch unangenehme Nachforderungen geben, falls sich für deinen Bekannten besondere Nachteile ergeben.
Klar kann der ihn anzeigen!!! Und genau das würde ich auch an seiner Stelle tun! Was ist denn das für ein Ass..... Pen....?! Das was der macht geht garnicht! Dein Kolege muss sofort anzeige machen ,denn sonst wird der Chef das wieder tun mit anderen ,und die sind nicht so schlau wie dein Kolege ! Das geht nicht , also dein Kolege soll zusehen das er soll schnell wie Möglich zur Polizei kommt und die Anzeige aufgeben ! Wenn er jetzt zum Beispiel echt kein Geld hat und echt mit drei Kindern da steht , dann kann der auch entweder zur Diakonie (Diakonisches Werk) gehen, und wenn er denen da sagt wie es abgelaufen ist ,und er mit den Kindern jetzt ohne einen Cent da steht , dann bekommt er dort Geld! Denn das ist für Leute die nix vom Amt bekommen und nichts haben ,oder aus der JVA oder so kommen und noch kein Geld vom Amt bekommen, die bekommen dort Geld! Oder der kann auch zum Pfarrbüro gehen und sein Leid vortragen ,dann werden die ihm und den Kindern auch helfen , und wenn der nur Lebensmittel-Gutscheine bekommt ,aber dann haben die wenigstens was zu essen ! Alles gute und einen lieben Gruß ;) Tina
Das mit der Diakonie oder ähnliche Institutionen, ist eine gute Idee, das werd ich ihm mal vorschlagen, da kann er wenigstens etwas Unterstützung bekommen, denn beim Amt war er schon, die zahlen nichts, da ihm ja noch Lohn zusteht. Und die Krankenkasse zahlt auch nciht, weil die letzte Krankmeldung ein Wegeunfall war.
Ich denke, der Tatbestand ist erfüllt. Er hat versucht, ihn durch rechtswidriges Drohen mit einem erheblichen Nachteil zu einem tun oder Unterlassen (hier: tun) zu zwingen. Ich würde sogar noch weiter gehen, da er seinem Vermögen einem Nachteil zufügt. Und das in Bericherungsabsicht. Schau mal hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/253.html
Das wird er nicht beweisen können.Aber einen Aufhebungvertrag sollte er nicht unterschreiben.Dann ist Er 3 Monate beim Arbeitsamt gesperrt und bekommt kein----Stempelgeld.Es gibt nur Einen Grund Dem Arbeitgeber zu Willen zu sein,wenn---------Er geklaut hat.
Wir wären ein doller Rechtsstaat, wenn man erst wen anzeigen darf, wenn die Beweise bereits vorliegen. Wofür gibt es dann noch Ermittlungen durch StA und Polizei?
Aber wenn die Beweise nicht ausreichen, oder man sich in seinem Rechtsglauben bei der Anzeige irrt, ist dies nicht dann falsche Verdächtigung??
Wer nicht weiß was Anwälte kosten kann ja lustig Prozesse Führen.Ich führe nur welche Die ich auch gewinne.Damit bin ich bis jetzt gut gefahren.
Ich persönlich sehe den Tatbestand der Nötigung nicht gegeben. Er soll Klage einreichen, da der Arbeitgeber das Geld nicht ausbezahlt.
Der Bekannte ist seit ein paar Monaten Krank, er hatte eine Wiedereingliederung erfolgreich bei seinem Arbeitgeber durchlaufen. Am ersten regulären Arbeitstag ereignete sich auf dem Weg zur Arbeit ein Verkehrsunfall (dem Arbeitgeber durch entsprechende Krankmelungen vom Krankenhaus fristgerecht mitgeteilt).
Aufgrund der erneuten Krankmeldung verweigert der AG die weitere Lohnzahlung, trotz des Wissens über den Wegeunfall.
Der verantwortliche Filialleiter sieht dies als "eine kleine Erzieherische Konsequenz", die er nun durchziehen werde, wenn dem Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt wird.