Überschneidung Kündigung Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Welche gilt nun?
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage, die mich seit gestern beschäftigt.
Ich bin noch nicht lange in einer neuen Beschäftigung tätig. Nachdem ich relativ schnell gemerkt habe, das ist nichts für mich, habe ich direkt das Gespräch mit meinem Vorgesetzten gesucht, um hierfür eine Lösung zu finden. Bewerbungen habe ich ebenfalls parallel geschrieben. Ich möchte schließlich nicht vom Amt abhängig sein.
Nun ist es so gelaufen, dass ich vorsorglich am 16.9.14 meine Kündigung geschrieben und am 17.9.14 per Einwurf-Einschreiben verschickt habe. Nun bekomme ich gestern die Kündigung von meinem Arbeitgeber, datiert 17.9.14 mit Wirkung zum 20.9.14. Die Kündigung erfolgt damit zum 5.10.14. Ich habe meine eigene Kündigung zum 30.9.14 datiert. Innerhalb der Probezeit 2 Wochen Kündigungsfrist.
Nun sieht aber vieles danach aus, dass ich direkt zum 1.10.14 was Neues habe. Auf meine Bewerbungen liegen 5 Rückmeldungen vor.
Meine zwei Fragen nun:
1.- Welche Kündigung greift nun, meine oder die des Arbeitgebers? Zu dem Zeitpunkt, als er meine Kündigung geschrieben hat, lag ihm selbst meine eigene ja noch nicht vor ...
2.- Wenn ich nun tatsächlich die Kündigung des Arbeitsgebers berücksichtigen muss, kann ich ja erst zum 6.10.14 eine neue Beschäftigung annehmen, oder besteht Hoffnung, dass man mich in so einem Fall schon früher rauslässt? Was ist dann für mich zu tun? Freigestellt bin ich bereits seitens des noch aktuellen Arbeitgebers...
Im besten Fall weiß ich bereits morgen, ob das mit dem neuen Job klappt, jedoch spätestens im Laufe der Woche.
Kann mir dazu Jemand was sagen? Arbeitsuchend habe ich mich vorsorglich schon gemeldet, als ich meine Kündigung abgeschickt habe.
Danke schon mal für Antworten, die mir hoffentlich meine Fragen beantworten ;)
Schönen Abend noch.
4 Antworten
rede mit deinem chef wenn du noch rest urlaub hast nimm den noch.
p.s. ich würde lieber vom chef gekündigt werden als selbst zu kündigen.
Da falls du doch nicht so schnell eine neue arbeit findest keine sperre vom arbeitsamt bekommst
Hm? Versteh deine Antwort nicht.
Ich bin mit Wirkung vom 20.9. bereits freigestellt und brauche nicht mehr erscheinen ...
Klar wird man lieber vom Chef gekündigt, als selbst kündigen zu müssen - schon allein aus dem Grund, was das Arbeitsamt angeht.
Aber jetzt ist es nun mal so, dass in der Zeit, wo ich meine Kündigung abgeschickt habe, der AG mir meine erstellt und zugeschickt hat. Deshalb weiß ich jetzt nicht, wie sich das verhält ... Und ich hab ja selbst gekündigt, da erst keine Lösung zu erwarten war, seitens des AG. Er kam mir recht arrogant entgegen und meinte, es sei ja mein Problem,...usw Hätte er mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass er mir nun doch die Kündigung schickt, hätte ich ja gar keine selbst versendet ;)
Bei 2 Wochen KÜ-Frist komme ich aber eher auf den 01.10.2014, mit Postweg auf den 2.10.2014. Generell greift natürlich deine KÜ.
Aber mal abgesehen davon, sieh es mal von AG-Seite, wenn sie dich dann schon kündigen und aktuell keine Bedarfsspitzen anfallen, dann wird die AG-Seite eh liberal sein. Vor allem, wenn du eh freigestellt bist.
Zu 2.:
Wenn du fest was in der Hand hast, besteht für dich immer noch die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, laut deiner Schilderung würde dein AG da sicher nichts dagegen haben.
Zusammenfassend hast du meiner Ansicht nach die KÜ-Frist nicht eingehalten, was von AG-Seite allerdings nicht so schwerwiegend bewertetet werden sollte, da du ja eh schon freigestellt bist. Wenn du dir ganz unsicher bist, spreche mit dem AG nochmal, es scheint ja als ist die Kommunikation ganz gut funktioniert.
Wieso hab ich die Frist nicht eingehalten?
Weil erst der Zugang der Kuendigung beim Empfaenger die Frist ausloest. Sie beginnt dann am auf den Zugang folgenden Tag.
Eine Kuendigung zum 30.9. (letzter Tag des Arbeitsverhaeltnisses) haette somit bei vierzehntaegiger Kuendigungsfrist spaetestens am 16.9. beim Arbeitgeber zugehen muessen. Du hast sie aber erst am 17.9. abgeschickt und somit kann sie fruehestens am 18.9. zugegangen sein ... also mindestens 2 Tage zu spaet fuer eine Kuendigung zum 30.9.
Da ihr aber beide das Arbeitsverhaeltnis beenden wollt und du auch schon freigestellt wurdest, wird der Arbeitgeber sich sicher nicht an der Nichteinhaltung der Kuendigungsfrist aufhaengen sondern froh sein, wenn du weg bist.
Es zählt die Kündigung mit dem eheren Termin.
Da Du zum 30.09 gekündigt hast also Deine. Auf eine Gegenkündigung muß niemand Rücksicht nehmen.
Wenn es Deinem AG eingefallen wäre Dich zu Ende 2016 zu kündigen hättest Du das abwarten müssen?? ;-) Nein!
Okay... Aber stimmt es dann, dass ich die Kündigungsfrist eigentlich nicht eingehalten habe?
Kündigung zu 2016 ist bisschen weit aus dem Fenster gelehnt ;-) Es geht ja hier wirklich um eine Überschneidung...
War ja auch nur eine theoretische Übertreibung.
Das mit der Kündigungsfrist hab ich allerdings übersehen. Es kommt nicht darauf an wann Du sie abschickst sondern wann sie Zugeht. Also wann sie im Betrieb gelandet ist. Da waren keine 14 Tage mehr Zeit.
Da Du aber freigestellt bist kommst Du dem AG damit nur entgegen. Greif morgen zum Telefon oder fahr in den Betrieb und kläre das. Der Betrieb wird die Kündigung von Dir wohl so annehmen.
In deinem Spezialfall lässt sich bestimmt mit deinem jetzigen Arbeitgeber eine einvernehmliche Regelung finden. - Was hätte er davon, wenn er versuchen würde, dich noch ein paar Tage länger zu halten. - Außer den länger anfallenden Lohnkosten für dich wohl keinen freudigen Mitarbeiter!
Ich bin ja sowieso freigestellt .. Ich brauche nicht mehr erscheinen ...
Na also, dann wird es doch für deinen Arbeitgeber eine Erleichterung sein, wenn er dir einvernehmlich ein paar Arbeitstage weniger Lohn zahlen muss. Dafür kann er auch noch mal die Kündigung neu schreiben.
Wenn du deinen neuen Job ungeachtet der Situation trotzdem zum 1. 10. antrittst, könntest du dich jedenfalls strafbar machen.
Ja, das schon klar. Würde ich auch nicht machen. Lieber vereinbare ich dann halt den 6.10. als möglichen Beschäftigungsbeginn.
Er kam mir halt so arrogant und deshalb wusste ich nicht, was ich anderes tun sollte. Hätte er mir gesagt, dass er mir nun doch die Kündigung schreibt, hätte ich ja selbst nicht gekündigt ... :-(
Danke dir für dein Feedback.
Wenn dein alter Arbeitgeber nicht besonders umgänglich ist, wäre es vielleicht besser deinen neuen Job erst am 06.10. anzutreten. Schließlich hast du dadurch keinen wirklichen Einkommensverlust und dein neuer Arbeitgeber müsste Verständnis dafür aufbringen, dass dich der Vorherige vertraglich nicht früher entlässt.
Ja, darauf hab ich mich schon fast eingestellt.
Mir ging es auch viel um die Sache mit der Überschneidung von beiden Kündigungen ... Welche da nun greift. Aber da weiter oben schon mal erwähnt wurde, dass ich offenbar eh die Kündigungsfrist nicht korrekt eingehalten habe ... Ist das ja eh hinfällig, also meine Kündigung ...
wäre es vielleicht besser deinen neuen Job erst am 06.10. anzutreten.
??? Warum denn das? Sie/Er hat doch sein eigenes Kündigungsrecht!
Ob der AG nun umgänglich ist oder nicht ist doch dabei ganz schön Uhu!
Wieso hab ich die Frist nicht eingehalten? 16.9. Dienstag, 30.9. Dienstag 2 Wochen später. Warum hab ich dann die Frist nicht eingehalten? Der AG schreibt 17.9. seine Kündigung, mit Wirkung zum 20.9.. Kündigung dann 5.10. Da hätte er doch lieber einen sauberen Schnitt gemacht, oder nicht?
Nee, die Kommunikation lief ja eben nicht so gut. Er kam mir erst auf arrogant, von wegen, warum er mich kündigen sollte, es sei ja mein Problem ...usw Und deshalb hab ich ja vorsorglich selbst gekündigt...