Kündigung, Betriebswirtschaftliche Gründe

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Die Kosten stehen im ungünstigen Verhältnis zu den Einnahmen und da der Chef nicht auf Yacht und Villa verzichten will, muss er an anderer Stelle sparen: an Dir.

Eine Kündigung aus Betriebswirtschaftlichen Gründen gibt es nicht.

Sie meinen sicher eine betriebsbedingte Kündigung.

Eine betriebsbedingte Kündigung kann dann, rechtlich zulässig, ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen dringender betrieblicher Gründe nicht mehr weiter beschäftigen kann und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist. Im Ergebnis ist eine betriebsbedíngte Kündigung eine ordentliche Kündigung, unter Einhaltung der Kündigungsfristen.

Beispiel:

Einer Firma brechen die Aufträge dauerhaft weg und in Folge wird ein Teil der Produktion stillgelegt. Damit entfallen auch die Arbeitsplätze eines Teils der Belegschaft. Nach Durchführung der Sozialauswahl wird so vielen Arbeitnehmern gekündigt, wie Arbeitsplätze wegfallen.

Mit Yachten und Villen hat das in der Regel nichts zu tun, derartige Aussagen entbehren jeder Grundlage.

Jede Kündigung muss rechtssicher sein, da die betroffenen Arbeitnehmer sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren können.

Hier ein wirklich hilfreicher Link.

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuchKuendigungBetriebsbedingt.html

Peter Kleinsorge

Betriebswirtschaftliche Gründe sind z.b. Umsatzrückgang in der Firma.

das der arbeitgeber dich nicht mehr bezahlen kann oder eben sparen muss

Firma läuft nicht so gut und muss abspecken