Kündigung kurz vor Weihnachten

5 Antworten

Hallo, habt ihr keinen Betriebsrat? Meines Erachtens kann er dich nicht einfach so mal Kündigen, die Betriebsbedingte Kündigung erfordert auch nähere Erklärungen. Ich rate dir zur Klage, bzw. wenn du dort kein Bock mehr hast zu arbeiten, weil der Chef unmöglich ist, steht dir aber eine Abfindung zu.

(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.

lostris86 
Fragesteller
 21.12.2013, 00:32

Hallo Treize!! Nein, es gibt keinen Betriebsrat weil es ein kleines Familienunternehmen ist + mich und einschließlich noch einen Mitarbeiter. Der Chef meint zwar, dass er niemanden mehr für meine Position einstellen kann,aber schon seid Monaten ist ein Stellenangebot für meine Stelle bei der Arbeitsagentur.de ausgeschrieben.So, als würden die nach ein Ersatz für mich suchen und diese Aussage, dass die Firma nicht mehr so viel Umsatz macht, kann so nicht stimmen.Die haben immer viele Aufträge. Aber ich möchte jedoch dort nicht mehr bleiben. So schlecht der mich behandelt hat.Das war ein cholerischer, zickiger, aroganter und geiziger Chef, der hat sogar über ne Kollegin abgelästert vor mir nur weil diese mal krank wurde.Irgendwann ging sie auch, weil sie seine Art nicht ertrug.Ich wollte dort eh solange bleiben bis ich was besseres habe, aber naja jetzt wurde ich gekündigt.

Treize  21.12.2013, 01:08
@lostris86

Ja dann passt es doch, hoffe das du schnell was neues und gutes findest:)

Lass dir den Abgang gut bezahlen mit einer Abfindung und wenn er nicht will, Klage deine Rechte ein, nicht alles gefallen lassen.

lostris86 
Fragesteller
 21.12.2013, 08:56
@Treize

Danke, aber ich weis nicht ob mir eine Abfindung in dem Fall zusteht. Ich habe dort nur 12 Monate lang gearbeitet und das in Teilzeit. Aber eigentlich bin ich nur froh, dass ich mir nicht länger diese Visage vom Chef ertragen muss.Ich habe halt nur so ne Wut gegenüber ihm.Wie link kann man nur sein, selbst wenn man auch Chef ist.

skychecker  21.12.2013, 00:34

Und wenn du den Passus genau gelesen hättest, dann wüsstest du nun auch, dass deine Antwort falsch war... Hier steht nirgends, dass in der Kündigung vermerkt wurde, dass der Mitarbeiter die Abfindung beanspruchen kann...

Treize  21.12.2013, 01:29
@skychecker

Lol als ob der Arbeitgeber soetwas vermerken würde, der ist doch froh wenn er den Mitarbeiter billig losbekommt.

Um seine Rechte muss man sich schon selbst kümmern, ich bin kein Rechtsanwalt, daher rate ich dazu so einen zu beanspruchen, eine Beratung geht Preislich noch und bei einer Rechtsschutzversicherung zahlt man nachher garnix.

Skychecker was würdest du den Empfehlen, bisher kommt von dir ja keine Hilfreiche Stellungnahme!

Wenn der Laden mehr als 10 ArbN beschäftigt und du länger als 6 Monate beschäftigt warst, versuch es mit einer Kündigungsschutzklage.

Ich weiß soviel wie das wenn man wegen geldproblemen entlässt das man den entlassen muss der am wenigsten jahre im betrieb ist ( also im wenigsetns im Betrieb bisher gearbeitet hat) Bsp: einer arbeitet 5 einer 3 und einer 1 jahr im betrieb muss der mit 1 jahr gefeuert werden weil er am jüngsten im Btrieb ist.

Hoffe das hat man verstanden, sonst verbraucherschutztentrale oder anwalt mal nachfragen was da so los ist.

skychecker  21.12.2013, 00:31

Was bitteschön hat die Verbraucherschutzzentrale mit Mitarbeiterkündigungen zu tun?!?!?!?

Wenn du ein zuverlässiger Arbeitnehmer bist, findet du bestimmt auch schnell was neues. Ich würde konsequent diesen Monat zu Ende bringen und ordentlich aus der Firma gehen. Wenn du was anderes tun würdest, wäre der Chef in seiner Annahme bestätigt, so, wenn du ordentlich da raus gehst, trauert er dir bestimmt hinterher.

Du arbeitest leider in einem Kleinbetrieb. Bei Kleinbetrieben mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.

Du solltest Dich so schnell wie möglich arbeitssuchend melden. Wenn Du noch Urlaubsanspruch und/oder Überstunden hast, solltest Du diese bei Deinem AG als Freizeitausgleich fordern. Ich nehme mal an, die Kündigungsfrist geht bis zum 31. Januar. Auch den Urlaubsanspruch für Januar deshalb dazurechnen.

Leider kann ich Dir keine andere Auskunft geben. Ich wünsche Dir trotzdem ein schönes Weihnachtsfest und viel Glück und eine andere Arbeit im neuen Jahr.