Kündigung, Arbeitgeber fordert Firmengegenstände zurück, diese wurden abgegeben, jedoch macht er falsche Angaben beim Erhalt. Was soll ich nur tun?
Hallo Community,
Habe gekündigt, jetzt hat der Arbeitgeber die Firmengegenstände zurück gefordert, das ist auch im vollen Umfang erfolgt.
Er macht jetzt aber falsche Angaben beim Erhalt, d.h. er gibt an, dass diverse Gegenstände fehlen, obwohl sie abgegeben wurden.
Er will jetzt im nachhinein noch Geld kassieren bzw. weniger Lohn ausbezahlen, weil angeblich Gegenstände fehlen würden.
Wie kann ich mich dementsprechend zur Wehr setzen, welche Möglichkeiten habe ich das zu beweisen und wie gehe ich taktisch am klügsten vor?
Danke im voraus für eure Mühe.
Liebe Grüße
6 Antworten
Hallo.
Bleib ruhig und geh morgen zu einem Anwalt.
Bist Du in einer Gewerkschaft, hat das Unternehmen einen Betriebsrat?
Kein Betriebsrat, keine Gewerkschaft
Warum? Muss der Chef nur dann ordentlich Lohn bezahlen, wenn der AN in einer Gewerkschaft ist?
Es wäre für Dich einfacher, wenn ein Betriebsrat und eine Gewerkschaft DAHINTER stehen würden.
Der Lohn?!
Da bist Du verantwortlich, was Du bekommst, denn Du hast den Arbeitsvertrag unterschrieben.
Falls es sich um eine vertrauenswürdige Person handelt, bei der du die Gegenstände abgegeben hast, kannst du die Dinge auflisten, nochmals dorthin gehen, und um eine Unterschrift bitten - Datum nicht vergessen. Falls sich die Person weigert, siehst du alt aus, denn wie willst du das Gegenteil beweisen? Hoffentlich hast du Glück! Gruß jj
Hast Du den Erhalt der Gegenstände jemals quittiert? Und wenn ja: Hast Du Dir die Rückgabe quittieren lassen? Denn wenn Frage eins positiv beantwortet werden kann, wird Frage zwei tatsächlich relevant. Wenn Du allerdings den Erhalt nie quittiert hast, bist Du (fast) aussen vor. Bis auf die Kleinigkeit, dass Du Deinen ausstehenden Lohn ggf. einklagen musst....
Ja es wurde ein Übergabe-Protokoll gefertigt.
Rückgabe wurde auch quittiert, jedoch enthielt mein Spind noch Arbeitskleidung, die er mir jetzt vorenthält bzw. nun falsche Angaben macht, dass weitere Sachen fehlen würden.
Wenn man Dir die Rückgabe des Firmeneigentums quittiert hat, ist alles in Ordnung. Behaupten kann er viel, beweisen muß er es! Weigert er sich zudem, Dir Dein Privateigentum aus dem Dir im Betrieb zur Verfügung gestelltem Spind auszuhändigen, macht er sich der Unterschlagung schuldig. Ein Anwalt wäre nicht das Verkehrteste...sofern der Sachverhalt (entschuldige bitte, das solltest Du gründlich überlegen) tatsächlich wie geschildert ist.
Bin nicht ich in der Beweispflicht, dass mein Spind diverse Sachen enthielt, die dem Betrieb gehören?
Der Sachverhalt ist so wie beschrieben.
Rechtliche Schritte werde ich wohl leider einleiten müssen, jedoch sehe ich keine Chance, zu beweisen, dass Firmeneigene Gegenstände in meinem Spind verwahrt waren.
Der Sachverhalt ist so wie beschrieben.
...dem stehe ich neutral gegenüber, muss mich auf Deine (subjektiven) Angaben verlassen, weil ich nicht die Möglichkeit habe, die Gegenseite anzuhören. Daher kann ich Dir nur raten, vor Einleitung weiterer ("anwaltlicher") Schritte darüber nachzudenken, ob das zielführend ist. Wie gesagt: Ich kenne nur Deine Version!
Wurde schriftlich festgehalten was er dir ausgehändigt hat? Und hast du eine ebensolche schriftliche Auflistung über die Rückgabe?
Ja es wurde schriftlich festgehalten.
Habe die fehlende Kleidung und Gegenstände persönlich abgegeben und mir unterschreiben lassen.
Jedoch befindet sich im Umkleideraum / Spind noch restliche Kleidung, die er mir jetzt sozusagen vorenthält und Angaben macht, dass diese Sachen nicht im Spind waren.
Das ist blöd, wenn das nicht auch schriftlich vermerkt wurde, das die Sachen im Spind sind, siehts für den Arbeitgeber leider besser aus.
Nein. Aber hat er nicht auch unterschrieben das er alles erhalten hat bei der Rückgabe?
Er hat für die Gegenstände unterschrieben, die ich persönlich vorbei gebracht habe und hat mir nun bescheid gegeben, dass diverse Sachen fehlen, die in meinem Spind lagen.
Warum kann ich nicht fordern das er unter Eid aussagt, dass keine Gegenstände mehr im Spind waren?
Der Arbeitgeber kann doch genauso dem Arbeitnehmer gegenüber fordern, dass Arbeitnehmer unter Eid aussagt, keine Firmeneigene Gegenstände zu besitzen. ( zumindest konnte ich das aus dem Internet entnehmen )
Welche Beweise hat er denn, dass du die Gegenstände in deinem Besitz hast ?
Erst einmal will er etwas von dir, nämlich den Ersatz für Gegenstände, die du haben sollst. Damit ist er in der Beweispflicht.
Bei Einstellung wird ein Übergabe-Protokoll gefertigt, was auch unterschrieben werden muss.
Somit hat er einen Beweis.
Schwierig, ausweglos, sorry!