Kündigungsfrist: wann ist letzter Arbeitstag?

3 Antworten

Du kündigst mit der Frist von drei Monaten zum 31. Juli.

 Man kündigt immer (außer während der Probezeit, bei einer fristlosen Kündigung oder in der Ausbildung) auf den 15. oder Ende eines Monats. Bei Dir gelten drei Monate zum Monatsende und das ist nicht der 29. sondern der 31. Juli.

Beispiel:

Sehr geehte(r) XXXX, hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 31. Juli 2016. MfG YYYY

Du solltest dann aber auch ein qualifiziertes Zeugnis anfordern und evtl. noch vorhandene Überstunden und Urlaubsanspruch als Freizeitausgleich beantragen.

Jetzt bist Du noch früh genug um den Freizeitausgleich zu beantragen und wenn Du kein qualifiziertes Zeugnis verlangst, kann der AG Dir ein einfaches Zeugnis ausstellen und hat damit seine Pflicht erfüllt.

Lass Dir den Erhalt der Kündigung auf einer Kopie bestätigen.

Wenn Du ZUM 29.07. (bzw 31.07.) kündigst, ist das Dein letzter Arbeitstag. Abzüglich Urlaub und ggf Überstunden.

Wenn Du ZUM 29.07. (bzw 31.07.) kündigst

Der Fragesteller kann nicht "ZUM 29.07. (bzw 31.07.)" kündigen, sondern nur zum 31.07.!

Dass dann der 29.07. der letzte Arbeitstag ist (wenn er am Samstag und Sonntag nicht arbeiten muss), hat damit nichts zu tun!!

@Familiengerd

DAs steht da doch... *kopfkratz*

@sozialtusi

 Du hast geschrieben  "ZUM 29.07. (bzw 31.07.)" - und das ist falsch!

Es geht nur zum 31.07. und nicht "bzw 31.07."!

@Familiengerd

War so gemeint - war wohl missverständlich formuliert.

Auf der Seite http://www.gesetze-ganz-einfach.de/kuendigungsfristen-bei-arbeitsverhaeltnissen/ findest Du die gesetzliche Regelung zur Kündigungsfrist am Beispiel erläutert.

Die ordentliche Kündigung zum Monatsende heißt immer, dass der letzte Tag des Monat der letzte Arbeitstag ist, falls er nicht aus anderen Gründen (wie Feiertag, Wochenende) arbeitsfrei ist.