Küche Kaufvertrag Widerrufsrecht?

3 Antworten

Hat nichts mit einem Widerrufsrecht zu tun. Wenn der Anbieter das Vertragsangebot schriftlich angenommen oder es auch nur innerhalb der genannten Fristen nicht abgelehnt hat, ist der Vertrag zustande gekommen und du bist daran gebunden.

LouPing  31.08.2021, 10:55
Bei einem Küchenkauf vor Ort besteht kein Widerrufsrecht, sodass Sie grundsätzlich an den Kaufvertrag gebunden sind.
Im Falle einer Finanzierung und den Abschluss eines Darlehensvertrages besteht von Gesetzes wegen ein Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht gilt auch für verbundene  Verträge. in diesem Fall wäre dies der Kaufvertrag. Problematisch für ein Widerrufsrecht des Kaufvertrages ist, ob überhaupt ein verbundenes Geschäft vorliegt. Denn das Darlehen würde nunmehr im Anschluss zum Kaufvertrag erfolgen, sodass es sich um zwei losgelöst Verträge handelt. Insoweit würde das Widerrufsrecht aus dem Darlehensvertrag nicht automatisch auch für den Kaufvertrag gelten. Insoweit wäre ich bei einer solchen Vorgehensweise vorsichtig.
https://www.yourxpert.de/antwort/kuechen-kaufvertrag-kuendigen-stornieren.b5176.html
DerCaveman  31.08.2021, 12:17
@LouPing

Was hat das jetzt mit der Frage nach der Bedeutung der abgebildeten AGB Klausel zu tun?

Oder wolltest du mal wieder einfach nur etwas schreiben, um etwas zu schreiben?

Hast du das ganz online gekauft oder finanziert?
wenn nein, dann gibt es auch kein Widerrufsrecht.

TheSyndicatePr 
Fragesteller
 31.08.2021, 10:39

Online gekauft nicht. Finanziert schon allerdings steht der Finanzierungsvertrag noch nicht.

LouPing  31.08.2021, 10:53
@TheSyndicatePr
Bei einem Küchenkauf vor Ort besteht kein Widerrufsrecht, sodass Sie grundsätzlich an den Kaufvertrag gebunden sind.
Im Falle einer Finanzierung und den Abschluss eines Darlehensvertrages besteht von Gesetzes wegen ein Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht gilt auch für verbundene  Verträge. in diesem Fall wäre dies der Kaufvertrag. Problematisch für ein Widerrufsrecht des Kaufvertrages ist, ob überhaupt ein verbundenes Geschäft vorliegt. Denn das Darlehen würde nunmehr im Anschluss zum Kaufvertrag erfolgen, sodass es sich um zwei losgelöst Verträge handelt. Insoweit würde das Widerrufsrecht aus dem Darlehensvertrag nicht automatisch auch für den Kaufvertrag gelten. Insoweit wäre ich bei einer solchen Vorgehensweise vorsichtig….

https://www.yourxpert.de/antwort/kuechen-kaufvertrag-kuendigen-stornieren.b5176.html

Wo siehst du denn da ein Widerrufsrecht?