Küche Kaufvertrag Widerrufsrecht?
Hallo,
ich wollte einmal fragen, ich weiß man hat normalerweise bei einem solchen Vertrag kein Widerrufsrecht, aber bei mir steht im Vetrag eine Klausel drin wo ich mir nicht sicher bin ob diese mir ein Widerrufsrecht einräumt. (siehe Anhang)
3 Antworten
Hat nichts mit einem Widerrufsrecht zu tun. Wenn der Anbieter das Vertragsangebot schriftlich angenommen oder es auch nur innerhalb der genannten Fristen nicht abgelehnt hat, ist der Vertrag zustande gekommen und du bist daran gebunden.
Was hat das jetzt mit der Frage nach der Bedeutung der abgebildeten AGB Klausel zu tun?
Oder wolltest du mal wieder einfach nur etwas schreiben, um etwas zu schreiben?
Hast du das ganz online gekauft oder finanziert?
wenn nein, dann gibt es auch kein Widerrufsrecht.
Online gekauft nicht. Finanziert schon allerdings steht der Finanzierungsvertrag noch nicht.
Bei einem Küchenkauf vor Ort besteht kein Widerrufsrecht, sodass Sie grundsätzlich an den Kaufvertrag gebunden sind.
Im Falle einer Finanzierung und den Abschluss eines Darlehensvertrages besteht von Gesetzes wegen ein Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht gilt auch für verbundene Verträge. in diesem Fall wäre dies der Kaufvertrag. Problematisch für ein Widerrufsrecht des Kaufvertrages ist, ob überhaupt ein verbundenes Geschäft vorliegt. Denn das Darlehen würde nunmehr im Anschluss zum Kaufvertrag erfolgen, sodass es sich um zwei losgelöst Verträge handelt. Insoweit würde das Widerrufsrecht aus dem Darlehensvertrag nicht automatisch auch für den Kaufvertrag gelten. Insoweit wäre ich bei einer solchen Vorgehensweise vorsichtig….
https://www.yourxpert.de/antwort/kuechen-kaufvertrag-kuendigen-stornieren.b5176.html
Wo siehst du denn da ein Widerrufsrecht?