Kaufvertrag gültig wenn Unterschrift eine andere ist wie im vetrag der Verkäufer steht ?
Guten Abend. Ich habe vor 4 Monaten ein Auto von einem Händler gekauft. Den Kaufvertrag hat der Händler aus Mobile gedruckt und diesen verwendet. Im Kaufvertrag steht der vorbesitzer des Autos drin , allerdings hat der Händler unterschrieben. In diesem vetrag steht jedoch nicht drin das es im Auftrag des vorbesitzers ist. Meine Frage: ist der vetrag rechtskräftig oder Grenzt das schon an Betrug und Urkundenfälschung?
Wäre sehr dankbar über eine hilfreiche
2 Antworten
Also wenn als Verkäufer der Vorbesitzer drin steht, aber der Händler unterschrieben hat ohne i.A. (im Auftrag) oder so, dann ist das definitiv nicht korrekt.
Ob du dadurch aber wirklich den Vertrag anfechten kannst oder es ausreicht, dass der Händler, dann die "Handlungsvollmacht" des Vorbesitzers vorlegt, da musst du nen Anwalt fragen.
Für mich wär eher die Frage, ob es einen Grund gäbe, den Kaufvertrag anzufechten oder nicht?
Dann kommst du um einen Anwalt nicht drumherum.
Händler machen das gerne so um die Gewährleistung zu umgehen.
Das Problem wird sein, das Du "kein Kundenauftrag " nicht nachweisen kannst...
Aber das steht ja im vetrag nicht drin . " im Auftrag von.."
Das heißt quasi ich verkaufe mein Auto und lasse " meine bruder" mit seiner Unterschrift unterschrieben . So war es bei mir. Arglistig Täuschung.?
Arglistig ? Sehe ich schon deshalb nicht, da Du vor Unterschrift ALLE Angaben genau prüfen musst und erst unterzeichnen darfst, wenn Du nichts zu beanstanden hast.
Dir war also vor Unterzeichnen bereits klar, das der Vertragspartner nicht identisch mit dem Unterzeichnenden ist.
Wie ein Gericht da urteilen würde, wage ich nicht zu sagen.
Ja da gebe ich dir recht...
Aber dennoch kann der vetrag nicht rechtens sein..?!
Was genau bemängelst Du denn ? Sachmangel ? versteckter Mangel ?
Ohne Grund wirst Du den Vertrag nach 4 Monaten schwer anfechten können...
Immerhin hast Du das Fahrzeug 4 Monate genutzt.
Aber genau kann Dir das vielleicht ein Anwalt sagen.
Es gibt bei einem privaten Autokauf ja auch keine Pflicht, dass es einen schriftl. Vertrag geben muss. Wenn der Rest des Vertrages mündlich eindeutig geklärt war, dann wird es schwer. Aber wie gesagt, da muss sich ein guter Anwalt mit beschäftigen, vielleicht ist es auch Auslegungssache und man muss gut argumentieren.
Ich habe das Thermostat austauschen lassen.. neuen kühlwasser Behälter , Ölfiltrt.. neuen kühler ect... Habe es gestern abschleppen lassen da ich wieder Probleme mit dem öldrück hatte. Jetzt ist es das vierte mal wo ich es in die Werkstatt gebracht habe.
Andeutungen Seiten des Händlers waren nach Kontaktaufnahme zb ich solle mir ein anderes kaufen wenn es mir nicht passt " oder er hätte mir gesagt das auto wäre nichts für mich "..
Das mag alles sein...
Wie gesagt, er hat das alles so gehandhabt um die Sachmangelhaftung auszuschließen...
Nur....die benannten Mängel sind verschleißbedingt und unterliegen so oder so nicht der Sachmangelhaftung.
Frag mal so manchen Neuwagenbesitzer, der 40 mal im Jahr in der Werkstatt ist - und der Konzern ihn auch nur hämisch angrinst..
Sicher ist das für Dich ärgerlich !
Aber genau darum gibt es Anbieter die eine Mobilitätsgarantie gewähren...
...nur - das kostet natürlich auch - weshalb dann ein Fahrzeug teurer wäre.
Du hast Dich bewusst für dieses Auto bei diesem Händler entschieden - und meine Glaskugel dagt mir, das es auch wegen des Preises gewesen ist.
Nun hast Du die Wahl:
Fahrzeug reparieren bis alles ok ist
Fahrzeug weiterverkaufen und ein anderes kaufen.
Händler verklagen, Ausgang ungewiss !
Schlimmstenfalls mit paar Tausend Euro Prozeßkosten an der Backe.
Bei einem inländischen PKW rate ich zur reparatur, da kann nun nicht mehr viel kommen...aber das ohne Gewähr ..besser jmd mit Ahnung checkt den durch.
Beim Ausländer - besonders Fiat und Peugeot ...lieber weg damit.
Ok.
Ja das gibt es.
Seid kauf des Autos hab ich das Auto heute zum 4 mal in die Werkstatt gebracht.