Wie kann man den Küchenvetrag kündigen?

4 Antworten

Wenn sie die andere Küche in demselben Laden kaufen und das Geschäft noch nichts bestellt hat, kann es gut sein, daß das ohne "Aufschlag" abzuändern ist. Einfach mal versuchen - es nützt ja nun auch nichts, wenn Deine Mutter sich später täglich über die Küche ärgert!

Also da noch keine Voranzahlung geleistet wurde und der 'Verkäufer' auch noch nicht zum ausmessen da war, wurde auch noch nichts bestellt. Aber im Vetrag steht halt eben was von Aufschlag wenn man Änderungen vornehmen möchte. Und der Verkäufer sagte ja, dass man Front & Arbeitsplatte ändern kann aber wie das nun mit den höheren Schränken ist !?

@TokTokTok

Höhere Schränke sind meistens auch teurer - da werden die schon keine "Strafen" aufschlagen.

Selbst wenn die Küche schon beim Hersteller bestellt wäre, hätte der Händler immernoch Zeit, etwas daran zu ändern. Natürlich ist das mit Mehraufwand verbunden, aber dafür kaufe ich als Kunde ja schließlich auch in einem Fachgeschäft.

Mir sagt die Firma Hausmann so eigentlich nichts, aber ihr Internetauftritt schaut recht seriös aus. Wenn ihr bei dem Verkäufer nicht weiter kommt, wendet euch an den Abteilungsleiter oder den Geschäftsführer. Wenn dein Vater gleich beim ersten Beratungsgespräch einen Kaufvertrag unterschrieben hat, gehört es zum Kundenservice, ihm noch eine Änderungsmöglichkeit zu geben. Im Normalfall erhält der Kunde nach Vertragsabschluss eine Auftragsbestätigung, die er in Ruhe prüfen kann und noch Änderungen anmelden kann- und zwar ohne Mehrpreis.

Viel Erfolg und viel Spaß mit der neuen Küche.

Wenn die Küche beim Hersteller in Auftrag gegeben wurde, kommt Ihr ohne Kosten nicht davon. Ich frage mich nur, warum Deine Mutter beim Küchenkauf nicht anwesend war.

Immer die Frauen. Und ich dachte das wäre nur beim Kleidung und Schuhe kaufern so. Komplett zurücktreten werdet ihr wohl nicht können