Küche des Vormieters nach eigenem Auszug entsorgen?
Hallo,
mein Mann und ich sind Mitte 2012 in eine neue Wohnung gezogen. Dort stand noch eine Küche des Vormieters drin. Damals hat die Hausverwaltung gesagt, dass wir die Küche übernehmen oder einfach entsorgen können. Wir haben damals die Küche einfach mit übernommen, da unsere alte dort nicht rein gepasst hätte. Sie war damals schon in keinem guten Zustand. Laut Übergabeprotokoll wurde uns die Wohnung ohne Küche vermietet. Mittlerweile ist die Küche nun endgültig am Ende. Meine Frage: Muss ich die Küche bei Auszug nun entsorgen? Immerhin ist es ja nicht meine Küche.
3 Antworten
Wenn die Küche nicht dem Vermieter gehört und Sie diese vom Vormieter übernommen haben, müssen Sie diese bei Ihrem Auszug auch entsorgen, wenn der Vermieter das verlangt.
Eigentum definiert sich immer so: Wer etwas gekauft und bezahlt hat, dem gehört die Sache auch. Da Sie die Küche vom Vormieter übernommen haben, ist sie in Ihr Eigentum übergegangen.
Wenn eine Küche mit vermietet wird, dann steht dies auch explizit im Mietvertrag.
Sachen die nicht vom Vormieter explizit übernommen wurden und bei Einzug in der Wohnung sind, gelten als mitvermietet; auch wenn nichts im Mietvertrag steht.
Die Hausverwaltung hätte den Vormieter auffordern müssen, die Sachen zu entfernen, wenn die Sachen nicht in das Eigentum des Vermieters übergehen sollen.
Ist die Küche hinüber so muss die Vermietung gleichwertigen Ersatz stellen.
Aber du hast diese übernommen.
Laut übergabe aber ohne Küche.
Laut übergabe aber ohne Küche.
Es muss nicht im Protokoll oder Mietvertrag stehen sondern es reicht wenn die Sachen zu Mietbeginn in der Wohnung sind.
Meine Frage wäre jetzt wie ich das am besten anstellen könnte? Wir haben nun gut 6 Jahre in der Wohnung gewohnt. In der Zeit gab es 4 Eigentümerwechsel. Da im Übergabeprotokoll nichts drin steht, habe ich eigentlich keinen Nachweis, dass es nicht meine Küche ist.
Umgekehrt aber genauso. Du teilst dem Vermieter mit, dass die Küche bei Einzug in der Wohnung war und dann soll er mal das Gegenteil beweisen.
Ich denke, man wird der Küche locker ansehen, dass sie deutlich älter als 6 Jahre ist, dafür aber so perfekt in den Raum eingebaut, dass man nichts erkennen kann, dass Ihr sie damals mitgebracht habt und irgendwie passend gemacht habt.
Nicht Ihr müßt das beweisen, sondern Euer Vermieter.
Als Vermieter einer noch so schlechten Küche wäre mir das aber egal. Findet sich jemand, der die Wohnung unbedingt haben will und ist vorerst mit der vielleicht maroden Küche zufrieden, warum nicht? Ich würde dann die Küche dem neuen Mieter schriftlich schenken und die Entsorgung wäre damit auch geregelt.
Es gibt ein Übergabeprotokoll ihr könnt machen was ihr wollt.
Du musst die Küche entsorgen,weil es deine ist.
Du musst die Küche entsorgen,weil es deine ist.
Wofür auch das Übergabeprotokoll als Beweis nicht taugt. Das Übergabeprotokoll und vielleicht der Mietvertrag sagen nur aus, dass der damalige Eigentümer versuchen wollte, die Verantwortung für den Erhalt der Küche abzuschieben und weil man die Wohnung unbedingt haben wollte und nicht von vornherein mit Zoff beginnen wollte, hat man den Vermerk "ohne Küche" akzeptiert.
Die Fakten sind dann entscheidend. Die Frage ist doch am Ende, ob der zwischenzeitlich neue Vermieter, dem die Küche zurück bleibt, daraus nun ein Problem macht oder nicht. Schlimmstenfalls entsorgt er sie und zieht die Entsorgungskosten von der Kaution ab. Bestenfalls freut er sich über die zurück gebliebene Küche und schenkt sie dem nächsten Mieter.
Dann schau mal hier rein:
http://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/recht/mitvermietete-einrichtung-muss-vom-vermieter-repariert-werden-1.634974