Küche des Vormieters nach eigenem Auszug entsorgen?

3 Antworten

Wenn die Küche nicht dem Vermieter gehört und Sie diese vom Vormieter übernommen haben, müssen Sie diese bei Ihrem Auszug auch entsorgen, wenn der Vermieter das verlangt.

Eigentum definiert sich immer so: Wer etwas gekauft und bezahlt hat, dem gehört die Sache auch. Da Sie die Küche vom Vormieter übernommen haben, ist sie in Ihr Eigentum übergegangen.

Wenn eine Küche mit vermietet wird, dann steht dies auch explizit im Mietvertrag.

Sachen die nicht vom Vormieter explizit übernommen wurden und bei Einzug in der Wohnung sind, gelten als mitvermietet; auch wenn nichts im Mietvertrag steht.

Die Hausverwaltung hätte den Vormieter auffordern müssen, die Sachen zu entfernen, wenn die Sachen nicht in das Eigentum des Vermieters übergehen sollen.

Ist die Küche hinüber so muss die Vermietung gleichwertigen Ersatz stellen.

Aber du hast diese übernommen.

caPper21 
Fragesteller
 14.05.2018, 05:54

Meine Frage wäre jetzt wie ich das am besten anstellen könnte? Wir haben nun gut 6 Jahre in der Wohnung gewohnt. In der Zeit gab es 4 Eigentümerwechsel. Da im Übergabeprotokoll nichts drin steht, habe ich eigentlich keinen Nachweis, dass es nicht meine Küche ist.

bwhoch2  14.05.2018, 09:51
@caPper21

Umgekehrt aber genauso. Du teilst dem Vermieter mit, dass die Küche bei Einzug in der Wohnung war und dann soll er mal das Gegenteil beweisen.

Ich denke, man wird der Küche locker ansehen, dass sie deutlich älter als 6 Jahre ist, dafür aber so perfekt in den Raum eingebaut, dass man nichts erkennen kann, dass Ihr sie damals mitgebracht habt und irgendwie passend gemacht habt.

Nicht Ihr müßt das beweisen, sondern Euer Vermieter.

Als Vermieter einer noch so schlechten Küche wäre mir das aber egal. Findet sich jemand, der die Wohnung unbedingt haben will und ist vorerst mit der vielleicht maroden Küche zufrieden, warum nicht? Ich würde dann die Küche dem neuen Mieter schriftlich schenken und die Entsorgung wäre damit auch geregelt.

Wippich  14.05.2018, 10:03
@bwhoch2

Es gibt ein Übergabeprotokoll ihr könnt machen was ihr wollt.

Du musst die Küche entsorgen,weil es deine ist.

bwhoch2  14.05.2018, 10:15
@Wippich
Du musst die Küche entsorgen,weil es deine ist.

Wofür auch das Übergabeprotokoll als Beweis nicht taugt. Das Übergabeprotokoll und vielleicht der Mietvertrag sagen nur aus, dass der damalige Eigentümer versuchen wollte, die Verantwortung für den Erhalt der Küche abzuschieben und weil man die Wohnung unbedingt haben wollte und nicht von vornherein mit Zoff beginnen wollte, hat man den Vermerk "ohne Küche" akzeptiert.

Die Fakten sind dann entscheidend. Die Frage ist doch am Ende, ob der zwischenzeitlich neue Vermieter, dem die Küche zurück bleibt, daraus nun ein Problem macht oder nicht. Schlimmstenfalls entsorgt er sie und zieht die Entsorgungskosten von der Kaution ab. Bestenfalls freut er sich über die zurück gebliebene Küche und schenkt sie dem nächsten Mieter.